Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS, Einzelnachweis Höhenfestpunkte Rheinland-Pfalz (RPEH), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Höhenfestpunkt (RPEH) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Höhenfestpunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze.
Hier erhalten Sie UTM-Gitternetze mit 100m, 500m, 1000m und 2000m Auflösung für den Kreis Viersen als Geopackage. Dargestellt werden zu Übersichtszwecken Linien glatter Koordinatenwerte zum Koordinatensystem (für UTM32/ETRS89/EPSG 25832 z.B. 32020000.00 / 5740000.00). Die Bezeichnung eines Gitters ergibt sich immer aus den Koordinaten der unteren linken Ecke (z.B. 316000_5695000 für ein UTM Gitter 1000x1000m). Zusätzlich gibt es das niederländische RD Amersfoort mit 1000m Auflösung im Format SHAPE und das europäische Statistik / LAEA-Gitter in EPSG 3035 im Schnitt 100m/250m/500m/1000m als Geopackage. Die LAEA-Gitternetze mit 100m, 250m, 500m und 1000m Auflösung für den Kreis Viersen sind ein Auszug des Datensatzes des BKG und urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Datensatzes für die Pflege und Erweiterung der Daten des OpenStreetMap Projektes wird unter Einhaltung der im Ergänzungstext beschriebenen Angaben zur Namensnennung ausdrücklich erlaubt, siehe https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Datenlizenz_Deutschland_Ergaenzungstext_Namensnennung.pdf. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Dieser Dienst stellt die Lärmkarten der Runde 4 (2022) für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz. pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Züge/Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flüge pro Jahr dar dazu werden in Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern zusätzlich sonstige lärmrelevante Straßen, Schiene und Flughäfen sowie Industrie einschließlich den Häfen und andere Lärmquellen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates für Nordrein-Westfallen dargestellt. Lärmauswirkungen welche in den Karten dargestellt sind, werden nicht gemessen, sondern nach europaweiten, einheitlichen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Schienenwegen, an Straßen, an Flugplätzen und Industrie und Gewerbe berechnet (CNOSSOS (BUB, BUF, BEB)). Die Berechnungen erfolgten in einem 10 Meter Raster und in 4 Meter Höhe. Der dargestellte Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms. Er wird aus dem Taglärmindex (12 Tag-Stunden, LDay), Abendlärmindex (4 Ruhe-Stunden, LEvening) und Nachtlärmindex (8 Nachtstunden, LNight) berechnet. Der Lärmindex LNight wird zusätzlich einzeln dargestellt.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS, Punktliste Höhenfestpunkte Rheinland-Pfalz (RPPH), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Die Punktliste Höhenfestpunkte (RPPH) beinhaltet neben den Angaben des Lage-, Höhen und ggf. Schweresystems weitere Erläuterungen zu einem oder mehreren Höhenfestpunkt/en wie z.B. Punktkennung, Vermarkung und Lage.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Einzelnachweis Schwerefestpunkte Rheinand-Pfalz (RPES), Ausgabeformen: analog und druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Schwerefestpunkt (RPES) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Schwerefestpunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze, sowie ein Foto.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Einzelnachweis Grundnetzpunkte Rheinland-Pfalz (RPEG), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Grundnetzpunkt (RPEG) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Grundnetzpunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze sowie einer Fotografie
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Punktliste Schwerefestpunkte Rheinland-Pfalz (RPPS), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Die Punktliste Schwerefestpunkte (RPPS) beinhaltet neben den Angaben des Schweresystems auch Angaben zur Lage und Höhe sowie weitere Erläuterungen zu einem oder mehreren Schwerefestpunkt/en wie z.B. Punktkennung, Vermarkung und Lage.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Punktliste Lagefestpunkte Rheinland-Pfalz (RPPL), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Die Punktliste Lagefestpunkte (RPPL) beinhaltet neben den Angaben des Lage-, Höhen und ggf. Schweresystems weitere Erläuterungen zu einem oder mehreren Lagefestpunkt/en wie z.B. Punktkennung, Vermarkung und Lage.