Die Gemeinde- und Kreiskarte präsentiert die Kreisgrenzen und die Regierungsbezirke, alle Großen Kreisstädte, eine geringe Anzahl größerer Gewässer und weitere Siedlungspunkte mit Sitz von Landratsämtern mit Stand zum 01.01.1969.
Der WMS präsentiert die geförderten "Ländliche Wegenetzkonzepte", "Integrierte kommunale Entwicklungskonzepte (IKEK)", "Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK)" für Kommunen aus dem "NRW-Programm ländlicher Raum 2014-2020". Die Flächen- bzw. Punktsignaturen zeigen, für welche Städte und Gemeinden bzw. deren Teile Konzepte erstellt worden sind. Nähere Informationen zu den Konzepten erhalten Sie bei den Kommunen.
Der Datenbestand stellt die laufenden Projekte der Ämter für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dabei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Datenableitung für den WMS-Dienst. Abweichungen gegenüber dem rechtlich verbindlichen Stand sind somit möglich und mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung zu klären. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten werden in der Objekt-Information bereitgestellt. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung".
Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen. Die Stadt Recklinghausen ist in 26 Wahlbezirke eingeteilt. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Eine Gemeindegrenze definiert die politische und administrative Begrenzung einer Kommune in die kleinste staatliche Verwaltungseinheit. Sie markiert den Bereich innerhalb dessen eine Gemeinde ihre eigene öffentliche Verwaltung ausübt. Die hier abgebildeten Gemeindegrenze der Stadt Erkrath wird aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.