SAPOS-Daten sind Daten, die auf SAPOSReferenzstationen als Satellitensignale empfangen und zusammen mit weiteren beschreibenden Daten (Metadaten) über die Referenzstationen den Nutzern von SAPOS in aufbereiteter Form und in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden. SAPOS-Daten können Informationen einer Vernetzungsberechnung enthalten bzw. in einer Vernetzungsberechnung generiert werden. Mit den über unterschiedliche Übertragungsmedien und -techniken bereit gestellten SAPOS-Daten können GNSS-basierte Positionsbestimmungen in unterschiedlich definierten Servicebereichen (SAPOS-Dienste) wesentlich genauer als mit der Nutzung des unkorrigierten GNSS durchgeführt werden. Mit den SAPOS-Daten werden folgende SAPOSDienste realisiert: - SAPOS EPS Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS GPPS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service Neben den SAPOS-Diensten werden SAPOS-Daten in Form von unveränderten Echtzeit-Datenströmen inkl. Metadaten einzelner SAPOS-Referenzstationen öffentlichen und privaten Institutionen für SAPOS-basierte eigene Dienste zur Verfügung gestellt.
Hierbei handelt es sich um Topographische Karten im Sonderblattschnitt als Ausgabe mit Wanderwegen, Skiloipen und Radwanderwegen im Maßstab 1:50 000. Sie wurden von den amtlichen top. Karten abgeleitet und durch Symbole der einzelnen Zweckbestimmungen ergänzt. Sonderblattschnitt bedeutet, dass der Kartenausschnitt ein eigenes Format abweichend vom Blattschnitt der amtlichen TK50 besitzt und im Umfang seiner Informationen dem Zweck angepasst wurde ( z.B. LSG, NSG, Rundwanderwege, Radwege ). Die Festlegung des Maßstabes richtet sich nach der Größe des darzustellenden Gebietes.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras im Allgemeinen senkrecht nach unten aufgenommen. Das Gelände wird im Luftbild verzerrt dargestellt. Luftbilder besitzen keinen einheitlichen Maßstab und keine Georeferenzierung. Das digitale Luftbild ist eine Grauwertmatrix, es entsteht durch Scannen des Bildes. Gescannt wird mit einer Auflösung von ca. 1700 dpi (15 Mikrometer). Zusatzliche Informationen amtliche Luftbilder, Angabe der Bildnummer und Bildflugnummer
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Hierbei handelt es sich um Topographische Karten im Sonderblattschnitt als Ausgabe mit Wanderwegen, Skiloipen und Radwanderwegen im Maßstab 1:25 000. Sie wurden von den amtlichen top. Karten abgeleitet und durch Symbole der einzelnen Zweckbestimmungen ergänzt. Sonderblattschnitt bedeutet, dass der Kartenausschnitt ein eigenes Format abweichend vom Blattschnitt der amtlichen TK25 besitzt und im Umfang seiner Informationen dem Zweck angepasst wurde ( z.B. LSG, NSG, Rundwanderwege, Radwege ). Die Festlegung des Maßstabes richtet sich nach der Größe des darzustellenden Gebietes.Die Rückseiten sind mit vielen Informationen versehen, welche durch die Gemeinden und Tourismusverbände zusammengestellt wurden. Beschreibungen von Wanderrouten, Hinweise auf interessante Landschaften, Öffnungszeiten von Museen und Gaststätten, Fotos von Ausflugszielen u.v.a. machen die Karten zusätzlich bedeutungsvoll.Aufgrund der Nutzung von GPS-Empfängern im privaten Bereich (GPS-Handy) wird zukünftig in allen Karten das UTM-Gitter (internationales Koordinatensystem) dargestellt, um dem Wanderer eine Hilfe in der Vorbereitung und Ausführung "satellitengestützter Wanderrouten" zu geben.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „ Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Freistaats Thüringen (TLVermGeo) (AGNB)“ (http://www.thueringen.de/mam/th9/tlvermgeo/agnb-tlvermgeo.pdf) genutzt werden.
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. Da die Georeferenzierung des originalen Kartenwerkes noch nicht vorliegt, werden hier die manuell in den Blattschnitt der TK 25 montierten Karten präsentiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. - Stand: 06.06.2012
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Basis-DLM (AAA) ist Bestandteil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) und basiert auf dem gemeinsamen Datenmodell für AFIS®, ALKIS® und ATKIS®. Das Digitale Basis-Landschaftsmodell beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig angegeben. Jedes Objekt besitzt einen deutschlandweit eindeutigen Objektidentifikator (OID), der über die gesamte Lebenszeit des Objektes erhalten bleibt. Der Informationsumfang des Basis-DLM orientiert sich am Inhalt der Topographischen Karte 1:25.000, weist jedoch eine höhere Lagegenauigkeit (angestrebt sind ± 3m) für die wichtigsten punkt- und linienförmigen Objekte auf. Die Daten werden zweidimensional modelliert und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Sie werden im vierteljährlichen Turnus aktualisiert. Für die Datenabgabe werden am BKG zwei Produktspezifikationen unterschieden: Kompakt: Datenbestand mit allen Inhaltselementen als Bestandsdatenauszug. Das Datenformat ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Ebenen: Datenbestand mit einer vordefinierten inhaltlichen Strukturierung der Daten in thematischen Ebenen. Als Datenformat wird der Industriestandard ESRI-Shape verwendet. Seit dem 01.01.2024 umfasst die AdV-Referenzversion 7.1 die entsprechende Version des AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS), hier Version 7.1.2 Dieses ersetzt die bisherige GeoInfoDok 6.0.1 (GID 6.0.1). Die bundesweite Migration des ATKIS Basis-DLM ist abgeschlossen. Die Daten werden nur noch im Anwendungsschemas (AAA-AS), Version 7.1.2 bereitgestellt.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. So kommt es, dass Orthophotos u.a. verschiedene Bodenauflösungen, sogenannte Ground Sampling Distances (GSD), besitzen. In den 1950er Jahren lag die GSD noch bei 40 cm, d.h. dass ein Pixel im Bild 40 cm in der Realität entspricht. Ab 2014 wurden dann Orthophotos mit einer GSD von 10 cm erzeugt. Auch die Häufigkeit und die Flächendeckung der Befliegungen hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Waren es vor 1978 noch Auftragsarbeiten für besondere Maßnahmen (Straßenbau, Flurbereinigung, Stadtentwicklung, etc.), die eine Luftbildbefliegung erforderten, so wurde ab 1978 ein regelmäßiger Bildflugturnus eingeführt. Angefangen von 6-Jahreszyklen (1978 -1993), über 5- (1994 - 2005), 3- (2006 - 2019) bis hin zu 2-Jahreszyklen (bis heute). Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Historische Orthophotos der Jahrgänge 1951 bis 1969 liegen als Raster- oder Halbton-Folien im analogen DGK5-Archiv. Durch umfassende Scan- & Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren sämtliche Orthophotos bis 1987 bei Geobasis NRW aufbereitet. Die Orthophotos wurden bis 2009 in Gauß-Krüger Kacheln (EPSG:31466 und EPSG:31467) produziert. 2010 erfolgte dann der Umstieg auf UTM Kacheln (EPSG:25832). Ein Download der Gauß-Krüger-Kacheln bis 2009 ist über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw/produkte-und-dienste/luftbild-und-satellitenbildinformationen/historische-luftbild-1.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.