WMS Dienst zur Übersicht und Darstellung der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen sowie Außenbereichssatzungen der Gemeinde Hellenthal.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst.
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Stadt Wegberg. (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Wohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Nichtwohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Die hier dargestellten Baudenkmäler sind inzwischen historisiert oder wurden gelöscht.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.