Wichtige Daten von Häfen im Bereich der Unterelbe. Die Hafendatenbank dient verschiedenen Aufgaben: 1. Bewertung von Stiftungsanträgen förderungsfähiger Häfen der Stiftung Elbefonds. 2. Ermittlung von Verschlickungsraten und Information zu Baggermethodiken in den verschiedenen Häfen. 3. Allgemeine Informationserhebung (Betreiber, Nutzungsverträge, Eigentümer, Objektname und Nutzung) 4. Dokumentation der Beeinträchtigung der Häfen durch Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Beweissicherung. Sämtliche Angaben sind freiwillig und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ermittelt werden alle Hafendaten im Untersuchungsgebiet der Beweissicherung der Fahrrinnenanpassung der Elbe 1999/2000. Dabei handelt es sich um den Elbebereich von Geesthacht bis See, sowie die tidebeeinflussten oder gesperrten Nebenflüsse. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung Stand: Oktober 2019 - 76 Feature(s)
Wichtige Daten von Häfen im Bereich der Unterelbe. Die Hafendatenbank dient verschiedenen Aufgaben: 1. Bewertung von Stiftungsanträgen förderungsfähiger Häfen der Stiftung Elbefonds. 2. Ermittlung von Verschlickungsraten und Information zu Baggermethodiken in den verschiedenen Häfen. 3. Allgemeine Informationserhebung (Betreiber, Nutzungsverträge, Eigentümer, Objektname und Nutzung) 4. Dokumentation der Beeinträchtigung der Häfen durch Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Beweissicherung. Sämtliche Angaben sind freiwillig und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ermittelt werden alle Hafendaten im Untersuchungsgebiet der Beweissicherung der Fahrrinnenanpassung der Elbe 1999/2000. Dabei handelt es sich um den Elbebereich von Geesthacht bis See, sowie die tidebeeinflussten oder gesperrten Nebenflüsse. Herausgeber: WSA Elbe-Nordsee - Beweissicherung Stand: Oktober 2019 - 231 Feature(s)
In Duisburg sind zur Trink- und Brauchwasseraufbereitung mehrere Wasserwerke verortet. Alle Wasserwerke werden durch in spezielle Zonen eingeteilte Wasserschutzgebiete geschützt.
Darstellung von Flächen, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems als Kohärenzflächen für eine Förderung über die Ausgleichszulage b infrage kommen; Daten vom LANUV NRW
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“