Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Umweltzone Stadt Bottrop im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan Ruhrgebiet Nord) Digitalisierung entspr. der beschriebenen Begrenzungen der Umweltzonen nach Maßnahmenkatalog, Punkt C.1.1.2 Grundlage: Stadtplan Bottrop Amt 68/1, gültig am 01.01.2012