Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Datum des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Dieser Datensatz enthält die Kreisgrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Kreisgrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.
Dieser Web Map Service (WMS) beinhaltet die aktuellen Baustellen und Baustellenumleitungen der Stadt Dinslaken, Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Viersen. Erläuterung zum Fachbezug: Grundlage der Daten sind die erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Kreis Kleve umfassen alle Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Kreis Kleve. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Kommune im Kreis Kleve gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden intern auch vermutete Denkmale bzw. Denkmale in Vorbereitung geführt.
Der Dienst enthält die Flurkarte mit den spezifischen Ausprägungen in NRW sowie die Amtliche Basiskarte (ABK) Kreis Wesel. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Die Amtliche Basiskarte (ABK) stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskataster wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftungen und Symbole dar. Die ABK stellt die Verbindung zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Kartenwerken her und ist der Nachfolger der Deutschen Grundkarte (DGK). Die Darstellung orientiert sich an dem ALKIS-Signaturenkatalog NRW. Die ABK Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:2.500, 1:5.000 und 1:10.000 verfügbar.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Darstellung von linienhaften Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.