"UTM-Gitternetze in 100m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird für Zellwerte zwischen 1-4 nicht der Originalwert ausgewiesen. Werte von 1 bis 4 werden in den Vektorformaten als „NULL“ angegeben."
UTM-Gitternetze in 2000m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird eine kontrollierte Rundung auf Basis von 5 angewendet. Die kontrollierte Rundung ist ein deterministisches Verfahren: Alle ausgewiesenen Zellwerte sind Vielfache von 5, deren Originalwerte, wenn nötig, entsprechend verändert werden. Dies hat zur Folge, dass Zellwerte mit dem ausgewiesenen Wert 0 einem Originalwert von 0 bis 4 entsprechen können. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben die additive Konsistenz, d. h. Zellwerte addieren sich innerhalb einer Rasterebene und über die Hierarchieebenen hinaus zu den ausgewiesenen Summen der entsprechenden Rasterebenen.
UTM-Gitternetze in 1000m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird eine kontrollierte Rundung auf Basis von 5 angewendet. Die kontrollierte Rundung ist ein deterministisches Verfahren: Alle ausgewiesenen Zellwerte sind Vielfache von 5, deren Originalwerte, wenn nötig, entsprechend verändert werden. Dies hat zur Folge, dass Zellwerte mit dem ausgewiesenen Wert 0 einem Originalwert von 0 bis 4 entsprechen können. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben die additive Konsistenz, d. h. Zellwerte addieren sich innerhalb einer Rasterebene und über die Hierarchieebenen hinaus zu den ausgewiesenen Summen der entsprechenden Rasterebenen.
Nutzungsbedingungen: Die FNP- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Steinhagen erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet alle verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) i. d. F. der 11. Änderung, sonstige Baurechtssatzungen und Begründungen nach dem BauGB der Stadt Drolshagen.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet.
Nutzungseinschränkung: Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für einer rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung auf.
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