Zur Vorbereitung der Fortschreibung der Siedlungsflächen im Regionalplan Ruhr hat die Regionalplanungsbehörde Potentialflächen für die Ausweisung zusätzlicher Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für das gesamte Plangebiet mittels einer einheitlichen Methodik bewerte nach Restriktions bzw. Eignugskriterien, die dann in ein weiteres Änderungsverfahren einfließen. Diese Flächen dienen der Vorbereitung der Fortschreibung des Regionalplan Ruhr.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.