Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Naturnahe Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Entwicklungsmodellen des Naturwaldes mit hohem Selbststeuerungspotential. Diese Modelle müssen mit Hilfe von Beobachtungen und Versuchen aufgestellt und untermauert werden, um sie dann im praktischen Waldbau nutzen zu können. Ohne Eingreifen des Menschen wäre NRW wahrscheinlich auf über 90 % der Fläche mit fast reinem Buchenwald bestanden. Heute sind nur ca. 27 % bewaldet und davon nur ca. 16,5 % mit Buche. Das Laub-/Nadelholzverhältnis beträgt für den gesamtwald 52,7% (Laubbäume) / 47,3 % (Nadelbäume). Ein Ziel im ökologischen Waldbau ist damit die Waldvermehrung durch Erstaufforstung mit Laubwald und der Waldumbau. Angemessene Beimischungen von nutzbringenden Nadelhölzern sind hierbei auch im Sinne der Biodiversität gefragt. Die Auswertungen von Beobachtungen und Versuchen steuern stetig neue Entwicklungen von Leitbildern zu naturnahen Waldbauverfahren bei. Daraus ergeben sich Planungen und Konzepte zu neuen Versuchen im ökologischen Waldbau. Letztendlich steht die Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse an die Forstbehörden und die Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Von ganz Hessen liegen Luftbilder meist im Maßstab 1:13 000 oder 1:24 000 im Format 23 cm x 23 cm als Senkrechtaufnahmen im Landesluftbildarchiv vor. Die ältesten Aufnahmen sind aus dem Jahr 1934. Historische Luftbilder finden u.a. in folgenden Fällen Anwendung:Planungsgrundlage für Land- und Forstwirtschaft, Ermittlungen von Umwelt-, Sturm- oder Hochwasserschäden, Bodenkundliche Erhebungen, Aufgaben im Bereich des Naturschutzes, zum Beispiel Altlastenermittlung, Bestimmung von Geländeformen und -höhen mittels stereoskopische Auswertung, Zeitdokumentationen (Erstellung von Zeitreihen), Dokumentation und Beweissicherung, Archäologische Forschungshilfe, Kampfmittelbeseitigung, Repräsentatives Geschenk. Standardmäßig werden die Luftbilder als Repro-Scan in einer Auflösung von 2000 dpi gescannt und im Format TIFF ohne Georeferenzierung gespeichert. Die Lieferung erfolgt per Downloadlink. Für die Bereitstellung der Daten werden Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Kostenordnung zzgl. 19 % Umsatzsteuer erhoben. Alternativ können die Luftbildvergrößerungen auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt werden. Zu den Gebühren für den Zeitaufwand werden Materialkosten zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der ökologische Waldbau soll Wege aufzeigen, die zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung (Programm "Wald 2000" und "Buchenwaldkonzept NRW") führen. Hierzu werden wissenschaftliche Erkenntnisse aus eigenen Untersuchungen in Verbindung mit Ergebnissen anderer Untersuchungsstellen (Universitäten, Versuchsanstalten) in die Forstpraxis vermittelt. Angestrebt wird eine Steuerung des biologischen Produktionsprozesses (der Waldbewirtschaftung), wobei die Eingriffe ökologisch optimal angepasst, wenig aufwendig und effektiv sind. Ziel einer naturnahen Waldwirtschaft ist die Schaffung, Erhaltung und Bewirtschaftung standort- und funktionsgerechter und damit leistungsstarker Wälder. Die im ökologischen Waldbau untersuchten und entwickelten Handlungsmaßnahmen gliedern sich in: - Erprobung von unterschiedlichen Naturverjüngungsmaßnahmen - Entwicklung neuer Pflanzschemata und rationeller Kulturtechniken mit niedrigen Pflanzenzahlen - Erarbeitung von alternativen Bestandespflege- und Durchforstungsmodellen zur Konkurrenzsteuerung in Beständen - Gerichtete Einbeziehung von Pionierbaumarten bzw. sukzessionalen Begleitbaumarten in waldbaulichen Behandlungskonzepten - Umbau von nicht standortgerechten Nadelholzreinbeständen in Mischbestände Diese Maßnahmen werden auf Versuchs- und Beobachtungsflächen eingehend untersucht.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)
Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Dargestellt werden Blattaustrieb als Tag im Jahr und die Vegetationsphase als Anzahl Tage pro Jahr. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt.
Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Dienst stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Downloaddienst stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.