Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Aufgrund des Erlasses zur Zukunft des Kartenmaßstabes 1:5.000 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23. Februar 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Der Kreis Recklinghausen führt das Kartenwerk jedoch zum Teil noch weiter fort. Die Daten werden jedoch ausdrücklich als historische Geobasisdaten zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
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Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und den Geoserver Schleswig-Holstein unter der URL: https://geoserver.gdi-sh.de/agnb
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Übersicht der 54 Stimmbezirke und 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Wahlbezirke ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen), die Kommunalen Gebiete sowie die Gemarkungs- und Flurgrenzen Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS®-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Die Gemarkungsgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:150.00 angezeigt. Die Flurgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:100.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
LoRaWAN ist ein drahtloses Kommunikationsprotokoll für das Internet der Dinge (IoT), das große Reichweiten bei geringem Energieverbrauch ermöglicht. LoRaWAN-Gateways sind zentrale Funkstationen, die Daten von IoTSensoren empfangen und an zentrale Server weiterleiten. Der Datensatz „LoRaWAN Gateways in Hamm“ wird von der LoRaWAN Allianz Hamm gepflegt, einem ehrenamtlichen Zusammenschluss aus Mitgliedern z.B. des Freifunk Hamm, FabLab Hamm und c3hamm (Chaos Computer Club) und vielen Weiteren. Er enthält Informationen zu den Standorten, Betreibern und Netzwerken von LoRaWAN-Gateways in Hamm. Der Datensatz umfasst sowohl offene als auch geschlossene LoRaWAN-Netzwerke und unterstützt die Dokumentation sowie der Förderung der lokalen IoT-Infrastruktur.
Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Das Gründachkataster NRW informiert über die Potenziale einer nachträglichen Dachbegrünung, es dient Eigentümern zur Orientierung und liefert kommunalen Akteuren wichtige Grundlagendaten für Klimaanpassungsstrategien. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten aus methodischen Gründen abweichen und sind als Orientierung zu verstehen. Dachbegrünungen lassen sich nur nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Statik, durchführen. Dachfenster und Ähnliches können nicht erkannt werden. Prinzipiell sollten bei größeren Dachteilflächen Fachunternehmen für die nachträgliche Dachbegrünung beauftragt werden. Gegebenenfalls sind Auflagen des Denkmalschutzes oder lokale Gestaltungssatzungen zu beachten.
Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Das Liegenschaftskataster umfasst zudem die Eigentümerangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. In Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Geobasisdaten des kommunal geführten Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen. Die Katasterbehörden erstellen die Amtlichen Auszüge des Liegenschaftskatasters. Dieser Dienst enthält die Anschriften und Kontaktdaten sowie die online Bezugswege zu den Datenangeboten aller 53 Katasterämter in Nordrhein-Westfalen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.