Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen Badegewässer für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.
Gewidmete Deiche in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
„Seit 1969 wird Abwasser aus der Titandioxidproduktion in die Wesermündung eingeleitet. Urheber ist die Firma Kronos Titan GmbH & Co. OHG, die in ihrem Werk in Nordenham aus norwegischem Titanerz (Ilmenit) unter Einsatz von Schwefelsäure (Sulfatverfahren) das Weißpigment Titandioxid gewinnt. Die Einleitungsstelle für die Abwässer, die nach der Richtlinie 92/112/EWG1 als „schwach saure Abfälle“ einzustufen sind, befindet sich in Höhe UW-km 65,8 am Grunde des Stromes. Die Hauptbestandteile des Abwassers bilden Schwefelsäure (H2SO4) und Eisensulfat (FeSO4). Daneben sind verschiedene Titanverbindungen und Spuren weiterer Metalle enthalten. Ein Überblick über die durchschnittlichen Netto-Jahresfrachten dieser Stoffe wird in Tabelle 2 gegeben. Durch die Richtlinie 78/176 EWG2 wird eine regelmäßige Überwachung der Umwelt im Bereich der Einleitungsstelle begründet. Unter anderem sind zu untersuchen „die Vielfalt sowie der relative und absolute Bestand der Tier- und Pflanzenwelt“ sowie „die toxischen Metalle im Wasser, in schwebenden Feststoffen, in den Sedimenten und, akkumuliert, in ausgewählten benthonischen und pelagischen Organismen“. Weitere Einzelheiten zur Überwachung sind in Anhang II der Richtlinie 82/883/EWG3 niedergelegt. Die biologische Überwachung (seit 1968) sowie die Überwachung der Anreicherung von toxischen Metallen (seit 1985) wird von der Forschungsstelle Küste Norderney (heute NLWKN) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltüberwachung sind in verschiedenen Berichten bis einschließlich 1994 (Makrozoobenthos und Sedimente) bzw. 1992 (Metalle) dokumentiert (u. a. MICHAELIS 1973, GROTJAHN & MICHAELIS 1985, WIENECKE 1982, KOLBE 1997 und KOLBE 1995). Im Juni 2005 wurde die Firma bio-büro Norden durch den NLWKN – Betriebsstelle Brake Oldenburg mit der Auswertung der bis 2004 erhobenen Überwachungsdaten beauftragt.“
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“
„Seit 1969 wird Abwasser aus der Titandioxidproduktion in die Wesermündung eingeleitet. Urheber ist die Firma Kronos Titan GmbH & Co. OHG, die in ihrem Werk in Nordenham aus norwegischem Titanerz (Ilmenit) unter Einsatz von Schwefelsäure (Sulfatverfahren) das Weißpigment Titandioxid gewinnt. Die Einleitungsstelle für die Abwässer, die nach der Richtlinie 92/112/EWG1 als „schwach saure Abfälle“ einzustufen sind, befindet sich in Höhe UW-km 65,8 am Grunde des Stromes. Die Hauptbestandteile des Abwassers bilden Schwefelsäure (H2SO4) und Eisensulfat (FeSO4). Daneben sind verschiedene Titanverbindungen und Spuren weiterer Metalle enthalten. Ein Überblick über die durchschnittlichen Netto-Jahresfrachten dieser Stoffe wird in Tabelle 2 gegeben. Durch die Richtlinie 78/176 EWG2 wird eine regelmäßige Überwachung der Umwelt im Bereich der Einleitungsstelle begründet. Unter anderem sind zu untersuchen „die Vielfalt sowie der relative und absolute Bestand der Tier- und Pflanzenwelt“ sowie „die toxischen Metalle im Wasser, in schwebenden Feststoffen, in den Sedimenten und, akkumuliert, in ausgewählten benthonischen und pelagischen Organismen“. Weitere Einzelheiten zur Überwachung sind in Anhang II der Richtlinie 82/883/EWG3 niedergelegt. Die biologische Überwachung (seit 1968) sowie die Überwachung der Anreicherung von toxischen Metallen (seit 1985) wird von der Forschungsstelle Küste Norderney (heute NLWKN) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umweltüberwachung sind in verschiedenen Berichten bis einschließlich 1994 (Makrozoobenthos und Sedimente) bzw. 1992 (Metalle) dokumentiert (u. a. MICHAELIS 1973, GROTJAHN & MICHAELIS 1985, WIENECKE 1982, KOLBE 1997 und KOLBE 1995). Im Juni 2005 wurde die Firma bio-büro Norden durch den NLWKN – Betriebsstelle Brake Oldenburg mit der Auswertung der bis 2004 erhobenen Überwachungsdaten beauftragt.“
Küstengebiete (Coastal Areas) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021, Übersicht zu Art. 5 HWRM-RL.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Planungshinweiskarte für Nordrhein-Westfalen stellt eine Neuerung im Rahmen der Klimaanalyse 2026 dar. Gemäß der VDI Richtlinie 3787, Blatt 1 handelt es sich bei der Planungshinweiskarte um eine „informelle Hinweiskarte, die eine integrierende Bewertung der in der Klimaanalysekarte dargestellten Sachverhalte im Hinblick auf planungsrelevante Belange enthält“ (VDI 2015). Kerngegenstand der Planungshinweiskarte ist also die klimaökologische Bewertung von Flächen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit bzw. auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Grundlage für die Planungshinweiskarte sind die Ergebnisse der landesweiten Klimamodellierung bzw. der Klimaanalysekarten für die Nachtsituation. Analog zur Klimaanalysekarte Nacht wird in der Planungshinweiskarte eine Unterscheidung in Wirk- und Ausgleichsraum vorgenommen. In der vorliegenden Planungshinweiskarte wird der Wirkraum in sechs Kategorien, sogenannte „Handlungsprioritäten“, unterteilt. Hinsichtlich der Anzahl der Bewertungsklassen wird dabei leicht von der VDI-Richtlinie abgewichen. Die Kategorisierung basiert auf der kombinierten Bewertung der nächtlichen Überwärmung für die beiden Szenarien „typischer Sommertag“ und „extremer Sommertag“. Dazu wird zunächst auf die Gesamtdaten des Wirkraums für beide Szenarien eine z-Transformation zur statistischen Normalisierung angewandt. Anschließend werden die normalisierten Werte in fünf Bewertungsklassen von sehr günstig bis sehr ungünstig eingeteilt. Die Bewertung wird getrennt für die Szenarien „typischer Sommertag“ und „extremer Sommertag“ angewandt. Mithilfe einer Matrix werden die so gebildeten Klassen in die kombinierte Bewertung der Szenarien und Ableitung der Handlungsprioritäten im Wirkraum überführt. Zusätzlich zur Kategorisierung werden auch textliche Planungshinweise gegeben. Diese sind als Empfehlungen für die entsprechenden Gebiete zu verstehen. Sie stammen im Wesentlichen aus der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 (VDI 2015), wurden jedoch leicht durch Kürzungen und Umformulierungen angepasst. Sie erscheinen bei Klick in die Karte in einem Pop-Up-Fenster. Während in den Klimaanalysekarten Nacht die dem Ausgleichsraum zugehörigen Grün- und Freiflächen vornehmlich auf Grundlage ihres siedlungsunabhängigen, auf das Prozessgeschehen fokussierten Kaltluftliefervermögens gekennzeichnet werden, steht in der Planungshinweiskarte deren stadtklimatische Bedeutung und Bewertung sowie die Ableitung der Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen im Mittelpunkt. In der Planungshinweiskarte wird der Ausgleichsraum in vier Bewertungsklassen unterteilt, die sich in erster Linie auf die Nähe zu Kaltluftleitbahnen und -systemen bezieht. Auch für die Flächen des Ausgleichsraums werden textliche Planungshinweise aufgeführt, die ebenfalls bei Klick in die Karte in einem Pop-Up-Fenster erscheinen. Die Planungshinweise zu den Bewertungskategorien des Ausgleichsraumes stammen ebenso wie beim Wirkraum aus der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 1 (VDI 2015). Auch hier wurden die in der VDI hinterlegten Planungshinweise durch Kürzungen und Umformulierungen leicht verändert.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.