Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK).Küstenwasserkörper wurden für die Bewertungen nach WRRL von der Küstenlinie bis zur 1 SM-Linie und darüber hinaus für die chemische Bewertung bis zur Hoheitsgrenze ausgewiesen.Übergangsgewässer gemäß WRRL sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auchdieansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Insgesamt betreibt das Land Niedersachsen etwa 260 Pegel. An etwa 220 Pegeln wird zusätzlich zum Wasserstand noch der Abfluss ermittelt. Ein Großteil der Pegel wurde in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet, teilweise gibt es jedoch auch Pegel mit längerer Beobachtungsdauer. Von allen Pegeln liegen etwa 20 Pegel im Tidegebiet und 60 Pegel sind Hochwassermeldepegel.
Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser.Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet.
In Nordrhein-Westfalen werden Daten zu kommunalen Kläranlagen ab 50 EW Ausbaugröße von den zuständigen Wasserbehörden (Bezirksregierungen, untere Wasserbehörden) in der Datenbank ELKA (Einleiterkataster) erfasst. Es handelt sich um Stammdaten, Daten zur technischen Ausstattung der Kläranlagen sowie wasserrechtlich relevante Daten. Es sind z.B. Daten zu Name der Kläranlage, Ausbaugröße, Anschlussgröße, Geodaten, mechanischen Verfahren, biologischen Verfahren, P- und N-Elimination, Mikroschadstoffelimination, Klärschlammbehandlung vorhanden. Diese Informationen sind über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB (elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) im Intranet und Internet verfügbar.
Für die Risikoabschätzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurde die Landnutzung des Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) Niedersachsen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in sechs Klassen reklassifiziert. In den Hochwasserrisikokarten werden diese Daten im Bereich der Risikogebiete dargestellt. Je nach Szenario, HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low), ergeben sich unterschiedliche Ausdehnungen und Risiken.Die Neuklassifizierung enthält folgende Zusammenfassungen:- Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung- Industrie- und Gewerbeflächen; Flächen mit funktionaler Prägung- Verkehrsflächen- Landwirtschaftlich genutzte Flächen; Wald, Forst- Sonstige Vegetations- und Freiflächen- Gewässer
An 1.097 Messstellen im Grundwasser wurden für den Parameter Nitrat Trendbetrachtungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 durchgeführt. In den Karten zum Thema Grundwasser ist ein Trend angegeben, wenn das Ergebnis statistisch signifikant ist, und der Mittelwert der gemessenen Konzentrationen an der Messstelle > 5 mg/l beträgt. Für Messstellen mit einem mittleren Nitratwert Für Grundwasser sind Auswertungen zum Parameter Nitrat enthalten. Der Schwellenwert von 50 mg/l ist die vorgegebene Qualitätsnorm für Grundwasser (Grundwasserverordnung) und entspricht dem Grenzwert für Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung. Landwirtschaftlich geringfügig beeinflusstes Grundwasser weist Nitratgehalte unter 10 mg/l auf. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen können Konzentrationen weit über 50 mg/l auftreten.
Die beiden Tabellen zeigen aus dem Jahr 2023 gewonnen Trinkwasser- und Rohwasserdaten bezogen auf Landkreise und Kreisfreie Städte in NRW Eine allgemeine Untersuchungspflicht für PFAS im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV erst ab dem 12. Januar 2026 für den Parameter „Summe PFAS-20“, und ab dem 12. Januar 2028 außerdem für den Parameter „Summe PFAS-4“. Ebenso bestehen noch keine Berichtspflichten zu PFAS-Untersuchungen der Betreiber an die Behörde, soweit keine Auffälligkeiten bestehen. Die Pflicht zur Übermittlung der Ergebnisse von den Gesundheitsämtern an das Land wird ebenfalls erst mit Inkrafttreten der genannten Grenzwerte (Folgejahr) wirksam, so dass dem Land bisher keine belastbare Liste durchgeführter PFAS-Untersuchungen vorliegt. Eine allgemeine Untersuchungspflicht für BPA im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV seit dem 12. Januar 2024. Untersuchungsergebnisse werden jeweils im Rahmen der jährlichen Berichterstattung nach § 69 Abs. 1 TrinkwV zum 30. April für das vorangegangene Kalenderjahr von den Gesundheitsbehörden an die zuständige oberste Landesbehörde oder benannte Stelle (hier LANUV) übermittelt. Vor diesem Hintergrund liegen dem Land aktuell auch noch keine vollständigen Listen durchgeführter BPA-Untersuchungen vor. In der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW sind PFAS-Analysen des Trinkwassers aus 36 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das vergangene Jahr (2023) erfasst. Für BPA liegen Daten aus 17 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Jahr 2023 vor. Für das Rohwasser existiert zur Untersuchung der genannten Parameter derzeit keine gesetzliche Vorgabe. Da die Untersuchung und Übermittlung der Ergebnisse bisher noch nicht verpflichtend galt und die Zuordnung nicht gemeindespezifisch vorliegt, werden die vorhandenen Ergebnisse pro Landkreis /kreisfreier Stadt aufgeführt (s. Tabelle 1 und 2). Die Trinkwasseranalysen wurden aus der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW (ZTEIS, Stand 11/2024) für das Berichtsjahr 2023, die Rohwasseranalysen aus der Grund-/Rohwasserdatenbank ebenfalls für das Jahr 2023 (HygrisC, Stand 11/2024) ausgewertet. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze und nicht nachweisbare Parameter wurden bei der Summenbildung (PFAS-20, PFAS-4) jeweils mit „0“ berücksichtigt. Die Tabellen enthalten eine zusammenfassende Statistik aus Daten des Jahres 2023 für Trinkwasser (Tabelle 1) sowie Rohwasser (Tabelle 2) pro Kreis/kreisfreie Stadt aufgelistet nach: • Anzahl der Messwerte (Proben) zu PFAS und BPA. • Anzahl der Messwerte kleiner (<) bzw. größer (>) der Bestimmungsgrenze (BG). • Maximalwert, Minimalwert und Median pro Kreis/kreisfreie Stadt Angegeben sind die Parameter Summe 20 PFAS, Summe 4 PFAS, Trifluoressigsäure (TFA) und Bisphenol A (BPA). Bei der Summe PFAS-4 und PFAS-20 wurden Einzelwerte < BG bzw. n.n. (nicht nachweisbar) mit „0“ berücksichtigt.
Im WMS-Dienst des Gewässerkataster werden die Fließ- und Stillgewässer der Stadt Gelsenkirchen abgebildet. Neben der exakten räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art der Gewässer, Unterhaltungspflicht, Ausbauart, Vermessungsunterlagen) geführt
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Darstellung der Standorte bestehender Trinkwasserbrunnen in Köln samt Foto und Adresse. Die Kölner Trinkwasserbrunnen werden jährlich während der wärmeren Monate von April bis Oktober an den aufgeführten Standorten aufgestellt. Sie sind als Dauerläufer konzipiert, das heißt es läuft stetig frisches Trinkwasser, das kostenlos in eine selbst mitgebrachte Trinkflasche abgefüllt werden kann. Während der Wintermonate werden die Brunnen abgebaut und eingelagert, bzw. bei Bedarf instandgesetzt etc. Der Betrieb der Kölner Trinkwasserbrunnen erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie.