3D-Gebäudemodelle (3DGbm) sind Digitale Oberflächenmodelle, reduziert auf die im Liegenschaftskataster geführten Gebäude und Bauwerke. Unterirdische Gebäude werden in den 3DGbm des amtlichen Vermessungswesens nicht nachgewiesen. Die 3DGbm beschreiben die Form eines Gebäudes und enthalten zusätzliche geometrische und fachliche Attribute. 3DGbm werden in zwei Realisierungsstufen aufgebaut. Im LoD1 (Level of Detail 1), dem sogenannten Block- bzw. Klötzchenmodell, werden die Gebäude als Klötzchen modelliert. Das Klötzchen setzt sich aus der Gebäudegrundfläche des Liegenschaftskatasters und der mittleren Gebäudehöhe (Median-Wert) zusammen. Im LoD2, dem sogenannten Strukturmodell, werden die Gebäude zusätzlich mit einer standardisierten Dachform wie z. B. Sattel- oder Walmdach modelliert.
3D-Gebäudemodelle sind digitale Modelle der Erdoberfläche, vordringlich reduziert auf die Objektart Gebäude. Sie bieten dreidimensionale Gebäudeinformationen in verschiedenen Detaillierungsstufen und besitzen durch angereicherte Attribute einen hohen Informationsgehalt. Das 3D-Gebäudemodell Level of Detail 2 (LoD2) enthält die Zuordnung von standardisierten und generalisierten Dachformen, die entsprechend dem tatsächlichen Firstverlauf und der individuellen Dachneigung ausgerichtet werden.
Das dreidimensionale Gebäudemodell im Level of Detail 2 (LoD2) ist ein Gebäudemodell mit ALKIS®-konformen Standarddachformen und beschreibenden Attributen. Als Grundlage für die Modellierung dienen die Gebäudegrundrisse aus ALKIS® und Dächer aus Airborne-Laserscanning-Daten, ALKIS®-3D Gebäudeeinmessung sowie dem luftbildbasierten Digitalen Oberflächenmodell.
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Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Gebäude sind dauerhafte, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Gebäude werden im Liegenschaftskataster geführt, wenn sie eine gewisse Größe und Bedeutung haben. Im Liegenschaftskataster werden Bauteile wie eine abweichende Geschosshöhe oder ein geringergeschossiger Gebäudeteil separat erfasst. Ein Bauteil ist ein charakteristisches Merkmal eines Gebäude mit gegenüber dem Gebäude abweichenden Eigenschaften. Jedes Gebäude hat eine Lagebezeichnung und eine Gebäudefunktion. Die Gebäudefunktion ist die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschend funktionale Bedeutung des Gebäudes.
3D-Gebäudemodelle beschreiben gemeinsam mit einem Digitalen Geländemodell die natürliche Geländeform der Erdoberfläche einschließlich aller Gebäude und Bauwerke in digitaler Form und ermöglichen die Darstellung von Städten und Ortschaften in virtuellen Welten. Die Gebäude können in verschiedenen Detaillierungsgraden (Level of Detail, LoD) modelliert werden. Im 3D-Gebäudemodell LoD1 wird jedes Gebäude ohne Berücksichtigung seiner tatsächlichen Dachform als einfaches Klötzchen mit Flachdach repräsentiert.
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3D-Gebäudemodelle beschreiben gemeinsam mit einem Digitalen Geländemodell die natürliche Geländeform der Erdoberfläche einschließlich aller Gebäude und Bauwerke in digitaler Form und ermöglichen die Darstellung von Städten und Ortschaften in virtuellen Welten. Die Gebäude können in verschiedenen Detaillierungsgraden (Level of Detail, LoD) modelliert werden. Im 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude mit standardisierten Dachformen wie z.B. einem Sattel- oder Walmdach.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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