Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Bewirtschaftungseinheiten für Hochwasserrisiken in Niedersachsen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt.Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).