Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die DVG werden vektoriell in der Basis-DLM-Struktur erfasst, separat geführt und ständig aktualisiert. Sie repräsentieren die tatsächliche Verwaltungsstruktur in Sachsen-Anhalt. Die Daten sind für jedermann kostenfrei verfügbar und dürfen entsprechend den Nutzungsbedingungen des LVermGeo verwendet werden. Die interne und externe Nutzung dieser Daten ist gemäß den Nutzungsbedingungen erlaubt und kostenfrei. Bei jeder externen Nutzung ist ein Quellenvermerk nach den Nutzungsbedingungen des LVermGeo anzubringen.
Aktualität der Daten:
seit 30.09.2024 , gegenwärtig aktuell
Die Liste der Straßennamen beinhaltet die Kreise und kreisfreien Städte, die Gemeinden und die Straßen der Gemeinde als Namen und Schlüssel. Die Daten werden aktuell aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) abgeleitet und sind als landesweiter Datenbestand verfügbar.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Daten des Digitalen Geländemodells 25 (DGM25) mit 25 m Gitter werden aus Laserscan-Daten und photogrammetrischen Auswertungen (Bildkorrelation) abgeleitet. Die Lagegenauigkeit des Laserscanning-Verfahren liegt bei =30 cm. Die Höhengenauigkeit entspricht +- 2.0 m. Das DGM1 dient zur Zeit als "Ausgabe-DGM" für die Ableitung der digitalen Geländemodelle 5, 25 und 50 (DGM5, DGM25, DGM50). Das Digitale Geländemodell 1 wurde mit Hilfe des flugzeuggestützten Laserscanning-Verfahrens gewonnen. Hierbei wurden je Quadratmeter 3 bis 4 Messpunkte erzeugt. Die Koordinatendimension von DGM-Daten ist 3D.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Höhenfestpunkte (HFP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des bundesweit einheitlichen Höhenbezugssystems. Sie stellen den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar. Die Höhenfestpunkte sind in eine erste und zweite Ordnung unterteilt. Abhängig von der Ordnung unterscheiden sich die Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Genauigkeit der Höhenfestpunkte. HFP der 3. Ordnung werden in AFIS noch geführt aber nicht mehr gepflegt, ihre Höhenangaben sind ohne Gewähr. Die Höhenangaben der Höhenfestpunkte sind sogenannte „Höhen über Normalhöhennull, NHN“ und beziehen sich auf einen einheitlichen Nullpunkt, der aus dem langjährigen Mittel des Tidehochwassers des Pegels in Amsterdam (Niederlande) abgeleitet wurde. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Geodätische Anwendungen, die eine genaue Echtzeitpositionierung nur in der Lage erfordern, können in Schleswig-Holstein mit SAPOS®-R-HEPS realisiert werden. Dieser Service bietet dem Nutzer ein Korrektursignal, um seine GNSS-Beobachtungen (GPS, GLONASS, GALILEO und BEIDOU) zu verbessern. Die Daten werden im RTCM 3.x Format per Internet (Ntrip) im Sekundentakt abgegeben. Genauigkeiten: Lage 1 – 2 Zentimeter.
Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (GAG) ermitteln zum 1. Januar eines jeden Jahres aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrzahl von Grundtsücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte für Bauland und Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen werden flächendeckend innerhalb dieser Web-Site für das gesamte Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Auf den Richtwertkarten kann durch eine grafische Positionierung, durch Eingabe des Ortsnamens, durch Eingabe der Gemeinde/Stadt mit Straße und Hausnummer, durch Eingabe des Flurstückkennzeichens das Grundstück ausgewählt und der Bodenrichtwert abgelesen werden. Die Anmeldung zur Nutzung dieses kostenpflichtigen Dienstes erfolgt online über ein Formular. Beispieldaten können kostenlos eingesehen werden.
Für die Nutzung der Daten ist die Lizenz CC BY 4.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de abrufbar. Der Quellenvermerk ist gemäß Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen mit "LGLN" anzugeben.