In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Darstellung von wasserwirtschaftlichen Themen im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet: Gewässer, Überschwemmungsgbiete mit Hochwasserrückhaltebecken, Wasserschutzgebiete und Grundwassergleichen.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.