Zur 2005 neu gefassten DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten" hat der Geologische Dienst NRW im Juni 2006 die "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland" für NRW in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Auch in einigen Regionen NRWs besteht eine Gefährdung durch Erdbeben. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Eine Klassifikation, die auf der Funktion beruht, die der Straße im Straßenverkehrsnetz zukommt.
Der Atlas zum Zensus 2011 enthält sieben Rasterkarten zur Bevölkerung und drei Rasterkarten zu Gebäuden und Wohnungen mit einer Auflösung (Rasterweite) von 1 km. Stichtag der bundesweit und flächendeckend vorliegenden Daten ist der 9. Mai 2011.
Nutzungsbedingungen: Diese Daten aus dem Datenangebot der Statistische Ämter des Bundes und der Länder sind lizensiert unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0; http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
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Dieser Web Map Service ist ein gekachelter und kaskadierter Kartendienst, welcher als Datengrundlage vom Gebiet Brandenburg mit Berlin die digitalen farbigen Orthophotos (Luftbilder) mit der Bodenauflösung von 20cm sowie die im WebAtlasDE enthaltenen amtlichen Daten der Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) aus den Objektartengruppen Siedlung und Verkehr hat. Erweitert wird die Kartengraphik außerhalb der beiden Bundesländer durch die farbigen Fernerkundungsdaten „Sentinel2-Europe“ des BKG.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Land Use aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen existierenden Bodennutzung abgeleitet aus dem ALKIS Datenbestand. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z.B. bauliche Anlagen und Vegetation, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i.d.R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern (DLB). Für jeden bDOM-Rasterpunkt erfolgt eine Zuordnung mit zusätzlichen Attributen, wie z.B. Farbwerten (RGBI). Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt bDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses im 2-Jahres-Turnus fort. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Die Bereitstellung der Daten über das Downloadportal erfolgt im komprimierten LAS-Format (LAZ).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die 3D-Messdaten (3DM) aus dem Laserscanning beschreiben das Gelände und die Oberfläche durch unregelmäßig verteilte georeferenzierte Höhenpunkte. Die Punktdichte liegt in NRW bei durchschnittlich 4 bis 10 Punkten pro Quadratmeter. Insbesondere in Waldgebieten kann die Punktdichte deutlich ansteigen. Als Erfassungsmethode kommt in Nordrhein-Westfalen das flugzeuggestützte Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) zum Einsatz. Die 3DM enthalten sämtliche Reflexionen des ALS in einer klassifizierten Messpunktwolke. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Über das Downloadportal werden die Daten im komprimierten LAS-Format (LAZ) bereitgestellt. 2017 wurde in der Datenerfassung auf das sogenannte Full Wave Laserscanning umgestellt. Hier werden neben sämtlichen Reflexionen für jeden Laserimpuls zusätzliche Informationen erfasst. Da noch keine flächendeckende Erfassung mittels Full Wave Laserscanning erfolgt ist, unterscheiden sich Dateninhalte und die Anzahl der Punktklassen in NRW noch. Informationen über die Verfügbarkeit und Aktualität der 3D-Messdaten gibt der WMS-Viewer „DHM-Übersicht". Aus diesen Rohdaten, den 3D-Messdaten, werden Digitale Geländemodelle mit regelmäßiger Gitterweite berechnet. Geobasis NRW stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags u.a. DGM1 bereit (siehe DGM1), wobei die Zahl in der Bezeichnung die Gitterweite angibt (beim DGM1 also eine Gitterweite von 1 m).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die 3D-Punktwolke besteht aus georeferenzierten Punkten mit dreidimensionalen Koordinaten. Sie stellt das Oberflächenmodell in Form einer unregelmäßigen Punktwolke dar, ohne Interpolation von Lücken. Lücken entstehen in Bereichen, in denen aufgrund fehlender Bildkorrespondenzen kein Bildmatching möglich war. Die Punktwolke ist in Kacheln von ca. 300 m × 300 m unterteilt, enthält bis zu 16 Mio. Punkte pro Kachel und weist eine durchschnittliche Punktdichte von mehr als 178 Punkten/m² auf, was einer Bodenauflösung von ca. 7,5 cm entspricht. Der Datensatz liegt im LAS-Format vor. Befliegung und Datenaufnahme 28.06.2024/09.07.2024.