Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Diese Datenserie enthält vereinfachte Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um jede Kommune, kreisfreie Stadt und jeden Kreis innerhalb des Verbandsgebiets, sowie für das Verbandsgebiet selbst. Grundlagen sind zum Einen die Gemeindegrenzen des Verbands (für die Stadt Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel und ihre angeschlossenen Kommunen) zum Anderen der Landesdienst für ALKIS Grundrissdaten in einem vereinfachten Schema (für die Stadt Bottrop sowie den Kreis Mettmann und seine angeschlossenen Kommunen). Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch sind, werden die Daten über eine Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Browsertool zum Anzeigen/Verändern/Setzen des Fotostandorts (JPEG / EXIF-Daten): https://kreis-viersen.github.io/fotostandort Bildposition wird durch Marker auf der Karte angezeigt, Veränderung der EXIF-Positionsdaten erfolgt durch Verschieben des Markers - anschließend kann das veränderte Bild gespeichert werden. Wenn keine Koordinaten im Bild vorhanden sind, wird eine entsprechende Meldung angezeigt und es kann ein Standort mittels Marker gesetzt werden. Hintergrund OpenStreetMap oder Luftbild (DOP/vDOP von Geobasis NRW). Das Bild wird lokal geladen und modifiziert (kein Upload auf irgendeinen Server).
Diese Daten beinhalten die Flächen des Kompensationsflächenverzeichnis § 34 LnatSchG mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme. Die Daten sind tagesaktuell.
QuattroMap ist eine vom Kreis Viersen entwickelte Kartenanwendung, die vor allem die Außendiensttätigkeiten unterstützen kann Unter https://kreis-viersen.github.io/quattromap/ ist eine Demo des Tools von jedem internetfähigen Gerät, wie Tablet, Smartphone, Laptop und PC, erreichbar. Die Anwendung ist kompatibel mit modernen Browsern, wie Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari. Der Microsoft Internet Explorer wird nicht unterstützt. Mit Hilfe der Anwendung können bis zu 4 verschiedene Karten mit gleichem Kartenausschnitt gleichzeitig dargestellt werden. Über die Schaltfläche in der linken unteren Ecke gelangt man zu den Einstellungen der Kartenfenster. Zur Auswahl der Kartenhintergründe stehen z. B. Luftbilder, Liegenschaftskataster, geplante Gebäude oder OpenStreetMap zur Verfügung. In den Kartenfenstern können auch Überlagerungen (Overlays) benutzt werden, um bspw. Luftbilder und geplante Gebäude übereinander zu legen. Am rechten Bildschirmrand gibt es eine Suchfunktion (Mapbox GL Geocoder Control: https://github.com/mapbox/mapbox-gl-geocoder) sowie die Möglichkeit den Kartenausschnitt und den eigenen Standort über die Standortbestimmung des Geräts anzuzeigen (Standortbestimmung muss im Gerät eingeschaltet bzw. erlaubt sein). Dazu gibt es dort eine Schaltfläche, um die Anwendung im Vollbild anzuzeigen. Ein Klick auf das Kompass-Symbol richtet die Karte(n) wieder nach Norden aus.
Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.
Dieser WFS Dienst beinhaltet Naturdenkmale des Kreises Viersen. Naturdenkmale sind besondere Einzelschöpfungen der Natur (z.B. alte Bäume, Findlinge), die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen Gründen unter besonderen Schutz gestellt werden. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Turnus aktualisiert.