„Anlass und Aufgabe: Im Rahmen der jüngsten trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde beschlossen, den Wattenmeerplan weiterzuentwickeln und die gesetzlichen und inhaltlichen Anforderungen der o. g. EU-Richtlinien (FFH-, Vogelschutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu berücksichtigen und so weit möglich auch zu implementieren. Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe des vorliegenden Berichtes, die derzeit im Rahmen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geltenden Qualitätsziele bzw. Referenzbedingungen und den Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren der relevanten Qualitätskomponenten für die Übergangs- und Küstengewässer darzustellen. Weitere Aufgabe ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Instrumentatrien/Plänen und mögliche Synergien die sich daraus ergeben aufzuzeigen. Dabei wurde auf die nach WRRL biologischen Komponenten fokussiert, die weiteren Qualitätskomponenten Hydromorphologie und die allgemeine Physiko-Chemische Komponente haben ‚lediglich’ eine unterstützende Funktion für die Beurteilung des ökologischen Zustands, der im wesentlichen über die vorrangigen biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, und sind daher hier nicht vertieft betrachtet worden. Das gilt auch für den Aspekt ‚chemischer Zustand’ nach WRRL. Die Bestimmung des chemischen Zustands ist durch eindeutige Umweltqualitätsnormen, das heißt durch bestimmte maximale Stoffkonzentrationen festgelegt, die durch Kommission und EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten verbindlich definiert sind. Das Problem der verschiedenartigen Bewertungsverfahren wie bei den biologischen Qualitätskomponenten stellt sich hier somit nicht. Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Interreg IIIB-Projektes HARBASINS ‚Harmonised River Basins Strategies fort he North Sea’ erstellt. […]
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Die seit 2010 in Niedersachsen etablierte EG-WRRL-Gewässerschutzberatung ist Teil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie kombiniert Grundwasser- und Oberflächengewässerschutzberatung innerhalb der Zielkulisse. Die Kulisse umfasst Teilbereiche von Grund- und Oberflächenwasserkörpern außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten mit Handlungsbedarf in Bezug auf die Nährstoffbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen und wurde unter diesem Fokus mehrfach erweitert. Inbegriffen sind 10 EG-WRRL-Seen mit Handlungsbedarf hinsichtlich des Nährstoffeintrags.Die Schwerpunkte der Beratung stellen die kulissenweite Verbesserung der Nährstoffeffizienz von Stickstoff sowie die Verminderung der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer dar. Ergänzend kann bei Bedarf in diesem Rahmen zu Themen des gewässerschonenden Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, der pflanzenbaulichen Wassermengenbewirtschaftung und der gewässerschonenden Bewirtschaftung von Moorstandorten beraten werden.Die Ermittlung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) basiert auf den Feldblockdaten 2021 des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA).
„Nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; Richtlinie 2000/60/EG) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen guten ökologischen Zustand ihrer Binnen- und Küstengewässer zu erreichen. Die Qualität des Gewässers wird dabei in erster Linie über biologische Kriterien bewertet. Im Zuge der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie wurden zum 1.6.2001 das Institut für Angewandte Ökologie (IFAÖ, Neu-Brodersdorf) und die Fa. Aqua-Marin (Norden) durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie – Forschungsstelle Küste (Norderney) mit der Ausführung einer gemeinsamen Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostseeküste beauftragt. Das Institut für Angewandte Ökologie bearbeitete die Ostsee- und die Fa. Aqua-Marin die Nordseeküste. Das erste Ziel des Projektes war die Erarbeitung (Nordsee) bzw. Präzisierung (Ostsee) einer Typisierung der einzelnen Küsten- und Übergangsgewässer von Nord- und Ostsee nach den in der WRRL (Anhang II) aufgeführten obligatorischen und optionalen Deskriptoren. In einem weiteren Arbeitsschritt sollten für die daraus resultierenden Gebietseinheiten die bisher vorliegenden geologischen, sedimentologischen, physikalisch-chemischen, hydrographischen und biologischen Daten als charakterisierende Bewertungsgrundlagen zusammengestellt und anhand von statistischen Analysen überprüft werden. Im vorliegenden Abschlussbericht werden jeweils für die Nordsee (Teil A) und Ostsee (Teil B) die Vorgehensweise bei der Erfassung der Daten und ihrer Aufarbeitung zur Darstellung und Verwendung als typisierendes bzw. charakterisierendes Merkmal erläutert. In einer Dokumentation werden die Entwicklung und das Resultat der Typisierung, die Darstellung der Gewässerdaten im GIS und Auswertungsverfahren beschrieben. Die Ergebnisse werden in Form von Datenbanken und GIS-Dateien mit Verweisen auf die verwendeten Rohdaten zur Verfügung gestellt. Das vom BMBF geförderte Projekt (BMBF-Az. FKZ 0330041) hatte eine Laufzeit von zwei Jahren. […]“
„Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-FSK) befasste sich im Rahmen der vorliegenden Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU Nds.) erstrangig mit der Ermittelung von Hintergrunddaten zu den Qualitätskomponenten und der Relevanz der Daten für die Ableitung von Referenzzuständen und Bewertungsansätzen nach WRRL. […] Die Ergebnisse der Recherche von Hintergrunddaten wurden in zwei Zwischenberichten erläutert (Heiber et al. 2001a, b) und der Projektansatz in einer Veröffentlichung vorgestellt (Tuente et. al 2002). Im dritten Zwischenbericht/Thesenpapier wurden Vorschläge für Referenz und Bewertung zusammengefasst (Heiber et al. 2002) und auf dem UBA/NLÖ-Workshop am 29./30. August 2002 im Umweltbundesamt Berlin sowie im bilateralen Austausch mit externen Fachleuten diskutiert. Auf dieser Grundlage werden im vorliegenden Endbericht Beispiele für langfristige Entwicklungsprozesse im Zusammenhang mit natürlichen oder anthropogenen Veränderungen dargelegt und Ansätze für Referenz und Bewertung nach WRRL vorgeschlagen. […]“
„Dieses Monitoringkonzept bezieht sich auf die niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer in den Flussgebietseinheiten Weser und Ems. […] Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten bis zum 22.12.2006 Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufzustellen. Ziele dieser Programme sind die Ermittelung der Gewässerbeschaffenheit, die Ermittelung von Ursachen für Defizite in der Gewässerqualität, Erhebung von Grundlagen zur Maßnahmenplanung, die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen sowie die Erfassung der diesbezüglichen Trends. Bei Oberflächengewässern umfassen diese Programme die Ermittelung des ökologischen und chemischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials. […] Die nach WRRL vorgeschriebene Bestandsaufnahme und Erstbewertung wurde im Mai 2005 abgeschlossen, die Berichte liegen für die drei Bearbeitungsebenen Flussgebietseinheit, Koordinierungsraum und Bearbeitungsgebiet vor. Die Ergebnisse sind eine Voraussetzung für die Aufstellung von Übergangsprogrammen. Im Prozess der Anwendungserprobung (Praxistest) des vorgelegten Programms werden ggfs. Zukünfitg weitere Modifizierungen und Anpassungen notwendig sein. Um eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben leisten zu können. Bereits berücksichtigt werden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den seit vielen Jahren durchgeführten Messprogrammen des Bund/Länder-Messprogramms Meeresumwelt Nord- und Ostsee (BLMP) und des zwischen den Wattenmeeranrainern vereinbarten Trilateralen Monitoring- und Assessmentgroamms (TMAP). […]“