Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.
Übersicht der 54 Stimmbezirke und 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Wahlbezirke ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen.
Dargestellt werden die Bereiche der Gemeinden Goch, Kevelaer, Kranenburg, Uedem und Weeze. Die Schummerungsbilder wurden auf der Datengrundlage des DGM (Digitalen Geländemodelles) aus den LiDAR-Daten (Light Detection And Ranging) der kreiseigenen Befliegung abgeleitet. Die Rasterbilder visualisieren die relativen Höhenunterschiede durch eine simulierte Schattierung des Geländes. Hierzu wird der Sonnenstand und Einfallswinkel künstlich errechnet und das Gelände entsprechend der Schattenwürfe in Scharz/Weiß eingefärbt. In der NW-Variante stand die Sonne im Nordwesten (Azimuth 315) bei einem Einfallswinkel von 35°.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten werden gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Die Verbindungsdatei enthält für jedes Flurstück das zuständige Katasteramt, das zuständige Finanzamt, das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk, das Buchungsblattkennzeichen, die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis, die Buchungsart und die Aktualität. Die Verbindungsdatei enthält keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist eine spaltenbasierte Textdatei (.csv). Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Die Landesbehörden sind ermächtigt die Daten im Rahmen ihrer Aufgaben in Landesanwendungen zu nutzen.
Das Räumliche Strukturkonzept Gelsenkirchen (RSK) ist ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Stadt Gelsenkirchen. Es bildet den Konsens zwischen Politik und Verwaltung über die strategischen Handlungsfelder ab und zeigt Ziele und Maßnahmen auf. Das RSK benennt Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft. Es bewertet vorliegende Planungen und Konzepte, beleuchtet neue Aspekte, gibt Empfehlungen und zeichnet damit ein Bild für eine attraktive Zukunft der Stadt. Der RSK Strukturplan bildet die Entwicklungskonzepte aus den Bereichen Stadtgliederung, Grün und Freiraum, Wohnen und Wirtschaft sowie Identität räumlich ab
Im gesamten Gebiet hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Aus diesem Grunde können die Angaben, zumal es sich um eine Erstkartierung handelt, nicht mit absoluter Sicherheit gemacht werden. Das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der festgestellten Arenicola-Watten, ist als recht lagebeständig zu bezeichnen. Mit einer progressiven Stabilisierungs- und Aufhöhungstendenz ist zu rechnen. Anzeichen einer Abtragung konnten nicht festgestellt werden. Eine langsame, natürliche Verlandung ist, vorläufig im Bereiche der schmalen Queller-Zone, die sich unterhalb des Festlandes nach Süden erstreckt, vorhanden.
„Die als Nebenprodukt der Erzverhüttung anfallende Eisensilikatschlacke wird in großen Mengen im Seewasserbau (Buhnen, Leitdämme, Hafenanlagen) verwendet. Aufgrund der hohen Anteile an potentiell toxischen Schwermetallen, insbesondere Kupfer, Zink und Blei, ist dieses Baumaterial jedoch umstritten. In den Niederlanden wurde sein Einsatz sowohl im Binnen- als auch im Seewasserbereich bereits 1976 verboten. An der Forschungsstelle wurden im Laufe der 80er Jahre drei Studien zur Umweltverträglichkeit der Eisensilikatschlacke erstellt.“
Der Band Nr. 23 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet 8 Beiträge über die Entwicklung des Geologischen Staatsdienstes im Gebiet von Nordrhein-Westfalen von 1873 bis 1973. Aufgezeigt wird die Entwicklung in den Bereichen geologische Kartierung und Landesaufnahme, Bodenkunde, Lagerstättenforschung, Hydro- und Ingenieurgeologie. Des Weiteren enthält die Monografie einen Beitrag über Publikationen, Sammlungen und Dokumentationen des Geologischen Staatsdienstes Nordrhein-Westfalen und gibt einen Ausblick auf künftige Aufgaben. [1973. 306 S., 34 Abb., 3 Tab., 11 Taf.; ISBN 978-3-86029-823-7]
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.Die Geometrien des Datensatzes sind identisch mit denen der Darstellung des BSR gem. MU-Kartendienst. Lediglich der Titel und die Beschreibung weisen auf den Moorbezug hin, da die beiden niedersächsischen Nationalparke einen erheblichen Anteil von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]) aufweisen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften und die Angaben zu Verwaltern sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist NAS oder csv. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen. Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).