Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die DTK50 (1993-2005) ist ein historischer Datenbestand und besteht aus georeferenzierten Rasterdaten der gescannten Topographischen Karte 1 : 50 000 (in Brandenburg ehemals als DTK50-V bezeichnet). Die Standardauflösung beträgt 200L/cm = 508dpi. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
SAPOS-Daten sind Daten, die auf SAPOSReferenzstationen als Satellitensignale empfangen und zusammen mit weiteren beschreibenden Daten (Metadaten) über die Referenzstationen den Nutzern von SAPOS in aufbereiteter Form und in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden. SAPOS-Daten können Informationen einer Vernetzungsberechnung enthalten bzw. in einer Vernetzungsberechnung generiert werden. Mit den über unterschiedliche Übertragungsmedien und -techniken bereit gestellten SAPOS-Daten können GNSS-basierte Positionsbestimmungen in unterschiedlich definierten Servicebereichen (SAPOS-Dienste) wesentlich genauer als mit der Nutzung des unkorrigierten GNSS durchgeführt werden. Mit den SAPOS-Daten werden folgende SAPOSDienste realisiert: - SAPOS EPS Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service - SAPOS GPPS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service Neben den SAPOS-Diensten werden SAPOS-Daten in Form von unveränderten Echtzeit-Datenströmen inkl. Metadaten einzelner SAPOS-Referenzstationen öffentlichen und privaten Institutionen für SAPOS-basierte eigene Dienste zur Verfügung gestellt.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 präsentiert die Inhalte des DLM100.1 entsprechend der Vorgaben und Ableitungsregeln des Signaturenkatalogs 1:100 000 (SK100) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen). Die DTK100 ist in Form von georeferenzierten Vektordaten verfügbar. Die Vektordaten (DLM100.2) sind generalisierte, nicht signaturierte Geometrien (Linien, Flächen, Punkte) und Schriften, die nach Objektarten strukturiert und attributiert sind. Die DTK100-Daten können gekachelt, in beliebigen Rechtecken oder als Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Geografischer Standort von Gebäuden." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).