Der Feature-Dienst INSPIRE Phänologie der Eiche und Buche OGC API beschreibt die Phänologischen Daten der beiden Baumarten auf Untersuchungsflächen in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren. Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt und nach Quantilen klassifiziert dargestellt.
Die 3D-Messdaten (3DM) aus dem Laserscanning beschreiben das Gelände und die Oberfläche durch unregelmäßig verteilte georeferenzierte Höhenpunkte. Die Punktdichte liegt in NRW bei durchschnittlich 4 bis 10 Punkten pro Quadratmeter. Insbesondere in Waldgebieten kann die Punktdichte deutlich ansteigen. Als Erfassungsmethode kommt in Nordrhein-Westfalen das flugzeuggestützte Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) zum Einsatz. Die 3DM enthalten sämtliche Reflexionen des ALS in einer klassifizierten Messpunktwolke. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Über das Downloadportal werden die Daten im komprimierten LAS-Format (LAZ) bereitgestellt. 2017 wurde in der Datenerfassung auf das sogenannte Full Wave Laserscanning umgestellt. Hier werden neben sämtlichen Reflexionen für jeden Laserimpuls zusätzliche Informationen erfasst. Da noch keine flächendeckende Erfassung mittels Full Wave Laserscanning erfolgt ist, unterscheiden sich Dateninhalte und die Anzahl der Punktklassen in NRW noch. Informationen über die Verfügbarkeit und Aktualität der 3D-Messdaten gibt der WMS-Viewer „DHM-Übersicht". Aus diesen Rohdaten, den 3D-Messdaten, werden Digitale Geländemodelle mit regelmäßiger Gitterweite berechnet. Geobasis NRW stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags u.a. DGM1 bereit (siehe DGM1), wobei die Zahl in der Bezeichnung die Gitterweite angibt (beim DGM1 also eine Gitterweite von 1 m).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Geodatenkatalog Niederrhein ebnet mithilfe moderner Software den Weg für eine einfache Übersicht und ggf. den Zugriff auf die Geodaten der nachfolgenden aufgeführten kreisfreien Städte, Kreise und deren angeschlossenen Kommunen. Für den Umfang und Inhalt der Daten sind die Gebietskörperschaften selbst verantwortlich. Zu jedem Metadatensatz finden Sie für evtl. auftretende Fragen und/oder Anmerkungen einen Kontakt zu den Daten sowie einen weiteren Kontakt zu den Metadatensätzen. Über die OpenSearch-Schnittstelle ist es möglich Metadatensätze zu finden und sich diese gänzlich oder teilweise ausgeben zu lassen. Die Schnittstelle ist mittels der beiden, unter "Fachbezug" beschriebenen, Methoden ansprechbar und liefert dementsprechend unterschiedliche Ergebnisse. Kreis Kleve Gemeinde Bedburg-Hau Stadt Emmerich am Rhein Stadt Geldern Stadt Goch Gemeinde Issum Stadt Kalkar Gemeinde Kerken Wallfahrtsstadt Kevelaer Stadt Kleve Gemeinde Kranenburg Stadt Rees Gemeinde Rheurdt Stadt Straelen Gemeinde Uedem Gemeinde Wachtendonk Gemeinde Weeze Kreis Viersen Burggemeinde Brüggen Gemeinde Grefrath Stadt Kempen Stadt Nettetal Gemeinde Niederkrüchten Gemeinde Schwalmtal Stadt Tönisvorst Stadt Viersen Stadt Willich Kreis Wesel Gemeinde Alpen Stadt Dinslaken Stadt Hamminkeln Gemeinde Hünxe Stadt Kamp-Lintfort Stadt Moers Stadt Neukirchen-Vluyn Stadt Rheinberg Gemeinde Schermbeck Gemeinde Sonsbeck Stadt Voerde Stadt Wesel Stadt Xanten Stadt Bottrop Stadt Krefeld
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um nach bodenkundlichen Gesichtspunkten interpretierte Flächendaten der Bodenschätzung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden (nur landwirtschaftliche Flächen). Die Durchführung der landwirtschaftlichen Bodenschätzung erfolgte ab 1934 (nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934) nach wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, gesondert für Acker und Grünland. Grundlage bildet die Ermittlung der Bodenart im Gelände, die für Acker in neun, für Grünland in fünf Gruppen eingeteilt wird. Für jede landwirtschaftlich nutzbare Bodenfläche Deutschlands erfolgte nach einheitlichem Schätzungsrahmen eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit aufgrund bodenkundlicher Kriterien und eine Bewertung der Ertragsfähigkeit nach einer Reinertragsverhältniszahl. Die Bodenkarte 1 : 5 000 auf Grundlage der Bodenschätzung liegt annähernd flächendeckend für die landwirtschaftlichen Nutzflächen von Nordrhein-Westfalen vor. Die Kartenblätter beinhalten Angaben zur Ertragskraft der Flächen (Wertzahlen der Bodenschätzung) sowie Angaben zum Bodentyp und zum geologischen Ausgangsgestein. Dem Kartenwerk liegen keine Geländearbeiten des GD NRW zugrunde, sondern es handelt sich überwiegend um die bodenkundliche Interpretation der Reichsbodenschätzung. Diese großmaßstäbigen Bodenkarten werden in der Regel als Plot auf der Grundlage der Grundriss- oder Normalausgabe der DGK 5 über die Bezirksregierung Köln/Abt. 7 Geobasis NRW sowie die Vermessung- und Katasterämter der Stadt- und Kreisverwaltungen vertrieben.
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 10 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 10 000 (BK 10) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Zu den Blättern der Bodenkarten 1 : 10 000 gibt es Erläuterungshefte, in denen die Böden einschließlich ihrer chemischen und physikalischen Kennzeichen ausführlich beschrieben sind. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Es handelt sich in diesem Falle um eine Einzelkartierung im Maßstab 1 : 10 000 des Staatsforstes Kottenforst. Die Bodenkarte des Staatsforstes Kottenforst 1 : 10 000 besteht aus vier Teilblättern, dazu gehören zwei Legenden und eine Erläuterung. Auf der Karte sind die vorherrschenden Böden des Staatsforstes Kottenforst zu Bodeneinheiten zusammengefasst und in der Legende ausführlich beschrieben. In der zugehörigen Erläuterung wird insbesondere auf die Genese der Böden sowie auf besondere Merkmale der vorherrschenden Bodeneinheiten im Blattgebiet eingegangen. Zahlreiche Profilbeschreibungen liefern ergänzende Informationen. Diese Karte ist auch digital überarbeitet wie jedes Verfahren des IS BK5 erhältlich. Karte (4-teilig, ungefaltet) mit 2 Legenden und Erläuterung. 1977
Liegenschaftskarte NRW in Gelb: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Liegenschaftskarte NRW in Graustufen: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. Da die Georeferenzierung des originalen Kartenwerkes noch nicht vorliegt, werden hier die manuell in den Blattschnitt der TK 25 montierten Karten präsentiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Im Rahmen des Gesamtvorhabens „Alternativplanung Stüverslegde“ wurden benthosbiologische Watt- und Rinnenuntersuchungen im Bereich der Klappstelle „Stüverslegde“ (1997-1998) und an einem möglichen Alternativklappstandort „Östl. Neiderplate“ (2000) durchgeführt. Zur Bewertung und Einordung der Ergebnisse in das Gesamtgebiet „Langeooger Rückseitenwatt“ wurden darüber hinaus frühere Erhebungen aus den Wattbereichen (Sensitivitätskartierung 1988) und den Rinnen des Gebietes (Kontrolluntersuchungen zu EUROPIPE-Bau 1993-1997) ergänzend ausgewertet. […] Im Untersuchungsgebiet „Stüverslegde“ wurden 89 Arten der Makrofauna und 10 Fischarten festgestellt. Bedingt durch eine heterogen verteilte und vielfältige Substratstruktur wird das Gebiet von einer artenreichen Epi- und Endofauna besiedelt, darunter auch verschiedene, als potentiell empfindlich einzustufende Faunenelemente. In den angrenzenden Wattbereichen kamen 26 Arten vor. Im Bereich „Östl. Neiderplate“ wurden 41 Makrofaunaarten und 3 Fischarten vorgefunden, wobei der Probenumfang dort wesentlich geringer war. Muscheln und einige Spezies der Hartbodenfauna waren hier ebenfalls vorhanden. Insgesamt überwiegen Arten der Sandbodenfauna. […] Angesichts der potentiellen Sensibilität der vorgefundenen benthischen Besiedlung wird bei zukünftiger Nutzung der Klappstelle „Stüverslegde“ die Etablierung eines längerfristigen, maßnahmenbegleitenden Monitoringprogramms empfohlen. Das Gebiet „Östl. Neiderplate“ stellt auf der Grundlage der bisher verfügbaren biologischen Daten eine geeignete Alternative als Klappstellengebiet zum Bereich „Stüverslegde“ dar.“