Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote – hier erhalten Sie Informationen für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen. Für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen gilt ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Dieser Dienst enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Dieser Dienst umfasst die Ampelanlagen-Knoten (Lichtsignalanlagen) in Köln (Standort, LSA-Nummer, Stadtbezirk, Baulastträger, Blindensignalisierung, LOC.id und MAPs). Ergänzende Hinweise: Es handelt sich um die Standorte von Lichtsignalanlagen. Die Verortung gibt den maßgeblichen Kreuzungspunkt von Verkehrsströmen, der durch ein Steuergerät einer Lichtsignalanlage geregelten Örtlichkeit wieder. Der Reglungsumfang einer Anlage kann einen größeren Bereich mit einem Abstand von bis zu 75 m von diesem Punkt umfassen. Über das Attribut „MAPEM“ ist beschrieben, ob der Regelungsumgriff der Anlage über MAPEM (MAP extended Message) in der Mobilithek als Publikation abgelegt ist. Die entsprechenden MAPEM-Daten der versorgten Lichtsignalanlagen können in der Mobilithek unter Details Datenangebot - Mobilithek.info - Mobilitätsdaten Deutschland LSA--MAPEM Datensammlung--Köln--C-IST abgerufen werden. Über das Attribut „LOC.id“ ist beschrieben, ob die in der MAPEM enthaltenen Fußgängerfurten an mit Behindertensystemen ausgestattete Anlage auch über LOC.id-Funktionen verfügen. Quelle der Daten ist die Bestandserfassung für Lichtsignalanlagen beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln. Die Daten werden jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert.
Im Programm 'Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln' arbeiten eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung auf verschiedenen Ebenen zusammen. Sie verfolgen gemeinsam das Ziel, die Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bevölkerung in den 15 Sozialraumgebieten zu verbessern.