Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Dieser Web Map Service (WMS) beinhaltet die aktuellen Baustellen und Baustellenumleitungen der Stadt Dinslaken, Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Viersen. Erläuterung zum Fachbezug: Grundlage der Daten sind die erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Darstellung von linienhaften Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Die Inventarisierung der Lichtzeichenanlagen beinhaltet neben dem Standort die Art (Befestigung), die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Lichtzeichenanlagen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Wahlbezirke umfassen die Stimmbezirke, Ratswahlbezirke, Kreiswahlbezirke, Landtagswahlbezirke, Bundestagswahlbezirke und Europawahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve. Die Daten enthalten die aktuell gültigen Wahlbezirke.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Beschriftung von Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Dieser Dienst enthält das Straßenmobiliar, welches aus den GeoSmartChange-Straßenbefahrungsdaten vom Sommer/Herbst 2020 mit Hilfe der autom. Objekterkennung inventarisiert wurde: Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Beleuchtung und Masten. Bei allen Objekten wurde der Standort, die Art, der Typ, die Höhe und Standardabweichung und bei den Verkehrszeichen zusätzlich die Schildausrichtung erfasst. Bei Zusatzzeichen wird ebenfalls der Textinhalt und die Verknüpfung zum Hauptzeichen angegeben. Alle Objekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw.die Verkehrszeichen mit ihren Zusatzzeichen verknüpft. GeoSmartChange ist ein Modellprojekt der Emscher-Lippe Region (Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen)
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Luftbilder: Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Digitale, farbige Luftbilder (hier: Auszug Stadtgebiet Bottrop) Die Bilder wurden umgerechnet vom tif-Format ins ecw-Format. efliegungstag: 19.07.2022 Bodenauflösung: 30 cm pro Pixel
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.