Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2009. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2005. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2001. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2003. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2006. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Der Dienst stellt Baudenkmäler(A), bewegliche Denkmäler(C), Denkmalbereiche(D) und Gartendenkmäler(E) dar, die gemäß der Denkmalliste bereits eingetragen sind oder sich in der Vorbereitung zur Eintragung befinden. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Epochen, die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen und somit als erhaltenswert gelten. Die Objekte liegen als Flächenobjekte vor. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2008. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2004. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.