Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte Landnutzungsdaten in der NOrA Datenstruktur. Der Datensatzes zur landesweiten Landnutzung wird aus der TN+ (ALKIS/ATKIS Mischdaten) erzeugt.
Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte ALKIS Daten zu Verwaltungsgrenzen in der NOrA Datenstruktur. Der WFS-Dienst stellt keinen amtlichen Nachweis dar. Der Dienst liefert Flurgrenzen, Gemarkungsgrenzen, Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Regierungsbezirksgrenzen, Regionsgrenzen sowie Landesgrenze jeweils als FeatureType.
Die ca. 60.000 Höhenfestpunkte repräsentieren die Höhe über dem Meeresspiegel auf einheitlichem Niveau. Für einen Höhenfestpunkt können Höhen unterschiedlicher Bezugssysteme verfügbar sein. Die Höhe wird auf Millimeter genau ausgegeben, als Einzelnachweis oder als Punktliste. Neben der Höhe enthält die Ausgabeform Einzelnachweis auch Informationen über die Vermarkungsart des Festpunktes und eine Lagebeschreibung, ggf. auch eine Lageskizze.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodennutzung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodennutzung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Die ca. 15.500 Schwerefestpunkte repräsentieren das Schwerefeld in Baden-Württemberg. Sie sind zur Berechnung von Gebrauchshöhen und Höhenbezugsflächen erforderlich. Ausgewählte Schwerefestpunkte bilden die Verknüpfung zum einheitlichen bundesweiten Schwerebezugssystem.
Die Kreiskarte präsentiert die Kreisgrenzen und die Regierungsbezirke, alle Großen Kreisstädte, eine geringe Anzahl größerer Gewässer und weitere Siedlungspunkte mit Sitz von Landratsämtern.