Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue räumliche Position adressierter Gebäude. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete oder anderweitig erhobene Daten, beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die zuständigen Katasterbehörden kontinuierlich und flächendeckend aktualisiert.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Die Straßenkarte Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Übersichtskarte Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000. Sie beinhaltet die Darstellung aller Autobahnen und Straßen in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Angaben ihrer gesetzlichen Klassifizierung. Zusätzlich sind der Straßenkarte Entfernungsangaben im Straßennetz zu entnehmen. Ergänzend wird dem Kartennutzer auf der Rückseite der Straßenkarte für das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ein Verzeichnis aller Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt.
Unter www.opengeodata.nrw.de werden verschiedene Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen im Standardblattschnitt zum Download bereitgestellt. Dieser Übersichtsdienst bietet eine einfache Möglichkeit, sich über die Sachdatenabfrage an einem Ort die verfügbaren Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000, Topographischen Karte 1 : 50 000, Topographischen Karte 1 : 100 000, Regionalkarte 1 : 150 000, Übersichtskarte NRW 1 : 250 000, der Verwaltungskarte NRW 1 : 250 000 und der Historischen Topographischen Karte 1 : 100 000 anzeigen zu lassen und herunterzuladen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Beschriftung von Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Beschriftung von Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechendeSignaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendienstenals Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal.Das Gemarkungsverzeichnis wird aus dem Liegenschaftskataster hergestellt. Es enthält u. a. die Angaben zur Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreiszugehörigkeit sowie zu den Gerichts- und Behördenbezirken.
Der Web Map Service für das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Landes Brandenburg beinhaltet Qualitätsangaben über die amtlichen Punktinformationen des Liegenschaftskatasters. Hierzu zählen die Angabe der Lagezuverlässigkeit (LZK) und der Genauigkeitsstufe (GST) für Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Bauwerkspunkte, topographische Punkte sowie Netzpunkte. Personenbezogene Daten, wie beispielsweise Eigentümerinformationen oder Adressdaten, sind nicht Bestandteil dieses Dienstes.