Dieser Datensatz enthält die Flächen der Abstandsflächensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Satzungen wurden nach dem § 81 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW) erlassen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Das Potentialflächenkataster der Stadt Düsseldorf gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt.
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Das Digitale Oberflächenmodell (DOM) ist ein digitales, numerisches, auf ein regelmäßiges Raster reduziertes Modell der Höhen und Formen der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte wie z.B. Vegetation und Bauwerke. Es bildet die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Auf Grund von unterschiedlichen Erfassungszeitpunkten können z.B. bei Vegetations- und Wasserflächen Höhensprünge auftreten. Hohe schmale Objekte wie bspw. Windräder und Strommasten können nur bedingt abgebildet werden. Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags das DOM1 mit einer Rasterweite von einem Meter bereit. Als Datengrundlage werden die aus dem Ergebnis des flugzeuggestützten Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) gewonnenen 3D-Messdaten verwendet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
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Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung von forstlichen Versuchsflächen in Nordrhein-Westfalen. Das Gewinnen von wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Wachstum von Waldbäumen oder Herkünften ist seit jeher Gegenstand von forstwissenschaftlichen Untersuchungen. Um in diesem Bereich zu validen Erkenntnissen zu gelangen, müssen Versuchsanordnungen in der Regel über mehrere Dekaden betreut und gepflegt werden. Daneben dienen Versuchsflächen dem Erkenntnisgewinn über die Reaktion von Waldbäumen auf sich ändernde Umweltbedingungen. Forstliche Versuchsflächen sind daher von besonderer Bedeutung um die Wechselwirkungen innerhalb des Ökosystems Wald zu verstehen.
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