Dieser WMS (WebMap Service) stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Netzwerk) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Der Datensatz enthält das Basis-Gewässernetz für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Übersichtskarte (UEK250MV) von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Topographische Karte, die das gesamte Territorium des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000 auf einem Kartenblatt abbildet. Dargestellt werden Ortschaften und Ortsteile, Verkehrsnetz, Autobahnen und Bundesstraßen mit Farbband, Gewässernetz, Relief, Wald und Grenzen bis zur Kreisebene.
Dieser Dienst stellt alle im Quellenkataster Nordrhein-Westfalen erfassten Quellenstandorte und deren Probeentnahmestellen auf Basis der Gewässerstationierungskarte (GSK3C) des Landes dar. Die Attributtabelle gibt Auskunft über die Anzahl, die Lage sowie über die Datenhalter aller innerhalb einer Quellfläche dargestellten Objekte und weist die Referenzquelle aus.
Die Abbildung des Landes im Maßstab 1:750 000 ist auf dem nutzerfreunlichen DIN-A3-Format möglich. Im Vergleich zum Maßstab 1:250 000 wurde der Karteninhalt auf den maßstabsbedingten Generalisierungsgrad reduziert. So werden Ortschaften größtenteils durch eine Signatur und in Auswahl dargestellt. Ebenfalls trifft diese Auswahl auch auf das Verkehrsnetz, das Gewässernetz und weitere thematische Inhalte zu.
Die Übersichtskarte 1:250 000 Thüringen ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. In der Normalausgabe - ÜK Th 250 N - sind entsprechend dem maßstabsbedingten Generalisierungsgrad die Ortschaften und Ortsteile, das Verkehrsnetz, das Gewässernetz,das Relief ( Höhenlinien und Geländeschummerung ), die Waldflächen und die Landes- und Kreisgrenzen in unterschiedlicher Farbgebung dargestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Karte zeigt Maßnahmen zur Entwicklung und Renaturierung von Fließgewässern und Auen, die als naturräumliche und ökologische Achsen erhalten und verbessert werden sollen. Grundlage sind Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sowie hydromorphologische Zielsetzungen. Im Fokus stehen Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial, in denen Gewässerräume reaktiviert, Uferbereiche strukturell verbessert und ökologisch wertvolle Auenlebensräume entwickelt werden können.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Liegenschaftskarte Land Bremen. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Die Digitale Topographische Karte 1:500 000 (DTK500) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) abgeleitete, kartographisch aufgearbeitete Karte im Rasterformat. In der Karte werden u.a. Siedlungen, Verkehrswege, Gewässernetz, Höhenschichten, Vegetation und die administrativen Grenzen dargestellt. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer gegliedert. Durch die Kombination dieser wird ein Summenlayer gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK500 ohne schattenplastische Geländedarstellung (Schummerung) darstellt. Zusatzlayer 8 beinhaltet die Schummerung.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS DLM50. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.