Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
In Ballungsräumen werden alle lärmrelevanten Industrie– und Gewerbeanlagen, welche unter der Industrieemissionsrichtlinie fallen (IED) kartiert. Zudem sind Häfen für die Binnen– oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr kartiert.
Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
Die geschätzten Fälle starker Schlafstörung HSD (high sleep disturbance). Für die gesundheitsschädliche Auswirkung des Lärmindex LNight summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist.
Die Anzahl der Beteiligungen mit Zustimmung einer Veröffentlichung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung des LAP summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Der Kartierungskorridor zeigt den Kartierungsumfang gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die administrativen Gebietseinteilungen des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien AdministrativUnits in der Version 5.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * AU AdministrativeUnit * AU Condominium Das Feature AdministrativUnit Dieser Feature Typ ist ein räumliches Objekt, das für die Visualisierung jeder einzelnen Einheit einer Ebene der Verwaltungshierarchie benötigt wird. Das Feature Condominium In selten Fällen wird eine einzelne Verwaltungseinheit von zwei oder mehreren Ländern gemeinsam verwaltet. In diesen Fällen bezeichnet man ein solches Gebiete als Kondominium und wird in mit dem Feature Member AU Condominium abgebildet. Mit Hilfe einer Referenz, verweist ein Kondominum auf seine zuständigen Verwaltungseinheiten.
Transport Networks of Germany, derived from the german digital landscape model at scale 1:250000. Mapped via EuroRegionalMap to satisfy INSPIRE and European Location Framework conformance. The dataset contains the road, railway, water and air network and is available as Open Data.
The data are protected by copyright. In accordance with the "Geodatenzugangsgesetz" (Geodata Access Act), the data are made available free of charge for download and online use, see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/geozg.pdf. The use of the data is regulat-ed by the "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes – GeoNutzV" (Regulation on the Determination of the Terms of Use for the Provision of Federal Geodata) of 19 March 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14), see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/eng/geonutzv.pdf. The source note must be observed.
Administrative units of Germany, derived from the german digital landscape model at scale 1:250000. Mapped via EuroBoundaryMap to satisfy INSPIRE and European Location Framework conformance. The dataset is available as Open Data.
The data are protected by copyright. In accordance with the "Geodatenzugangsgesetz" (Geodata Access Act), the data are made available free of charge for download and online use, see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/geozg.pdf. The use of the data is regulat-ed by the "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes – GeoNutzV" (Regulation on the Determination of the Terms of Use for the Provision of Federal Geodata) of 19 March 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14), see https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/eng/geonutzv.pdf. The source note must be observed.