Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Kalkar, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Kerken, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Wachtendonk, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Eine Gemarkungsgrenzen ist eine gemeinsame Grenze mehrerer Flurgrenzen und der Teil einer Gemeindegrenze. Eine Gemeinde gliedert sich in mehrere Gemarkungen, diese bestehen weiter aus diversen Fluren, welche weiter in zahlreiche Flurstücke unterteilt sind. Die hier abgebildeten Gemarkungsgrenzen der Stadt Erkrath werden aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Lage aller Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Eine Sehenswürdigkeit ist ein bedeutsamer Ort, ein Gebäude oder ein Naturdenkmal, das aufgrund seiner Attraktivität oder Einzigartigkeit häufig besucht wird und eine wichtige Rolle im Tourismus spielt.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
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Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015