Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Kalkar festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Ratswahlbezirke werden räumlich anhand der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten mit einer Abweichung von +/- 15% vom Durchschnitt innerhalb von Kerken vom Wahlausschuss festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Wachtendonk festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Bundestagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl (< 2500 Einwohner je Wahlbezirk) aus den Stimmbezirken innerhalb von Uedem festgesetzt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu festgelegt bzw. beschlossen.
Die Europawahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Kalkar festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Landtagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Rheurdt festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Die Landtagswahlbezirke werden räumlich anhand der Einwohnerzahl aus den Stimmbezirken innerhalb von Rees festgelegt. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien. Sie werden vor jeder Wahl neu beschlossen bzw. festgelegt.
Automatisiert erstellte Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.