Flächenobjekte der Bebauungsplanübersicht der Stadt Bottrop: Abgrenzung der rechtskräftigen Bebauungspläne, Abgrenzung der Satzungen gem. §34(4) BauGB, Abgrenzung der rechtskräftigen Bebauungspläne, für die ein Aufhebungsverfahren eingeleitet wurde, Abgrenzung der Bebauungspläne, die sich noch im Aufstellungsverfahren befinden, Abgrenzung der Satzungen gem. §35(6) BauGB
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georeferenzierte Rasterpläne der rechtskräftigen und noch im Verfahren befindliche Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Satzungen nach §34 und §35 in der Stadt Detmold.
Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Geldern, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Eine Gemeindegrenze definiert die politische und administrative Begrenzung einer Kommune in die kleinste staatliche Verwaltungseinheit. Sie markiert den Bereich innerhalb dessen eine Gemeinde ihre eigene öffentliche Verwaltung ausübt. Die hier abgebildeten Gemeindegrenze der Stadt Erkrath wird aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Goch, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Dieser Datensatz enthält die festgelegten Geometrien für Sozialräume in Kevelaer, die eine Quartierauswertung für die Bereiche Jugend sowie Soziales ermöglichen. Räumlich handelt es sich um zusammengelegte oder auch geteilte Stadtteile bzw. Wohnplätze, die eine ausreichende Anzahl von Einwohnern kleiner 18 Jahre bzw. älter als 65 Jahre vorsieht um einerseits Vergleichbarkeit zu erreichen und andererseits keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen zu können.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Im Informationssystem sind die Böden nach Tragfähigkeit und Eignung als Erdbaustoff in ingenieurgeologische Einheiten zusammengefasst und in Mächtigkeiten dargestellt. Korngrößenverteilungskurven und gesteinsphysikalische Kennwerte geben Auskunft über die bodenmechanischen Eigenschaften der Böden. Schnittdarstellungen vermitteln ein räumliches Bild über den Schichtenaufbau bis in eine Tiefe von ca. 50 bis 100 Meter unter Gelände. Das Informationssystem wurde im Schnitt der Blätter des analogen Kartenwerks der Ingenieurgeologischen Karte 1:25.000 [IK 25 A] erstellt und ist nicht flächendeckend verfügbar. Verfügbare Kartenthemen: Verbreitung und Mächtigkeit der ingenieurgeologischen Einheiten; Mächtigkeit der Quartärschichten; ingenieurgeologische Schnitte; Tabellen ingenieurgeologischer Kennwerte.