Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt.
Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Innenbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst. Diese werden auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Dieser Datensatz enthält den Landschaftsplan im Stadtgebiet Düsseldorf. Er befasst sich mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, sowie dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gliedernde oder belebende Elemente der Kulturlandschaft. Der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnitts kann als Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft abzielen. Der Charakter einer Kulturlandschaft mit den gliedernden und belebenden Elementen soll geschützt werden. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Naturschutzgebiete sind Flächen die für Erhaltung wichtiger Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen sehr bedeutsam sind. Es sind auch wissenschaftlich, landeskundlich, natur- oder erdgeschichtlich interessante Gebiete. Vorrangiges Ziel ist es Lebensräume schützen und so die Biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten. Naturdenkmale sind besonders seltene Exemplare, Zeugnisse der Geschichte oder Bäume die besonders prägend für ihre Umgebung sind. Sie gelten auch als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist." Außer Bäumen können zum Beispiel auch geologische Formationen, Steine oder Erdschichten als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist auf den Außenbereich im baurechtlichen Sinne beschränkt, damit er nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidiert. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer).
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2006" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2005 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2005 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2005" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2004 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2004 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2004" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2003 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2003 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
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Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der "WMS Umweltdaten Wuppertal" ist ein von der Stadt Wuppertal auf Basis des deegree-Frameworks (Stand 04/2026 Version 3.5.16) betriebener OGC-konformer Darstellungsdienst für raumbezogene Umweltdaten, die schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Wuppertal betreffen. Das Informationsangebot umfasst insbesondere Daten aus den Bereichen Bäume, Landschafts- und Naturschutz, Umgebungslärm, Luftgüte, Klima, Solarenergie, Bodenfunktion, Gewässer, Hochwasser und Starkregen. Für viele Kartenebenen unterstützt der Dienst auch punktuelle Sachdatenabfragen, aus deren Ergebnisanzeige heraus oft auf weiterführende Dokumente oder Web-Anwendungen zugegriffen werden kann. Der Hauptzweck des Dienstes ist die Bereitstellung der Geofachdaten aus dem Ressort Umweltschutz für den Urbanen Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal ("DigiTal Zwilling") und das verwaltungsinterne Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa. Darüber hinaus ermöglicht er es beliebigen anderen Organisationen oder Endnutzern, mit OGC-konformen Anwendungen auf öffentliche Wuppertaler Geofachdaten aus dem Umwelt-Themenkomplex zuzugreifen. Die den Kartenebenen zugrunde liegenden Daten stammen überwiegend von der Stadt Wuppertal, z. T. aber auch von anderen Organisationen. In einigen Fällen greifen Kartenebenen kaskadierend auf WMS-Dienste anderer Organisationen zu. Die Kartenebenen und die zugehörigen Geodaten unterliegen daher jeweils individuellen Nutzungsbedingungen. Ein großer Teil der bereitgestellten Geodaten ist unter Open-Data-Lizenzen verfügbar.
NB-GDIKOM-B für Geodatendienste (Der Geodatendienst ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen, dabei gelten für die übermittelten Daten die Nutzungsbeschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Jede darüber hinausgehende weitere Verwertung ist generell vertrags- und kostenpflichtig. Eine Einbettung von Leistungen des Dienstes in private und behördliche Internetseiten oder -anwendungen mit Hinweis auf dessen Herausgeber ist davon ausgenommen, hierfür gilt lediglich eine Anzeigepflicht.)