Das Thema stellt die aus den Grundwassermessstellen im Bottroper Stadtgebiet ermittelten Linien gleichen Grundwasserstandes für einen mittleren Grundwasserstand dar
Das Thema stellt die aus den Grundwassermessstellen im Bottroper Stadtgebiet ermittelten Linien gleichen Grundwasserstandes für einen hohen Grundwasserstand dar
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Für die in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne werden die Geltungsbereiche vektoriell geführt und alle weiteren Inhalte als pdf-Datei verfügbar gehalten.
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Geografische Bezeichnungen in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ALKIS). Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
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Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Alle Daten werden als vektorielle Objekte geführt. Über den Geltungsbereich sind alle Inhalte des Landschaftsplanes als pdf-Datei erreichbar.
Der ATOM Feed Downloadservice für Bewohnerparkbereiche in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen von (Stand 05/2023) 143 flächenhaft modellierten Bewohnerparkbereichen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. "Bewohnerparkbereiche" sind diejenigen Flächen innerhalb von Bewohnerparkzonen, auf denen PKW mit einem für die jeweilige Zone gültigen Bewohnerparkausweis geparkt werden dürfen. Der Antrag auf Erteilung eines solchen Bewohnerparkausweises kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der Bewohnerparkbereiche wurden erstmalig in 03/2023 anhand der Straßen- und Adressbereichszuordnungen in der öffentlichen Bewohnerparkzonenliste sowie über einen Abgleich mit dem Verkehrszeichenkataster auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon eines Bewohnerparkbereiches auch die beiden Namensbestandteile, mit deren Kombination die zugehörige Bewohnerparkzone eindeutig bezeichnet wird, nämlich die ZONE (Kürzel aus maximal 4 Großbuchstaben) und die NR (optionale alphanumerische Untergliederung der Zone). Die Fortführung des bereitgestellten Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der Bewohnerparkzonen und -bereiche. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert. Der Downloadservice wird täglich durch Abgleich mit seinen Metadaten und den Metadaten zum Datensatz der Wuppertaler Bewohnerparkbereiche im GEOkatalog.NRW aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.