Der WFS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas, Deponiegas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch ebenfalls in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Nutzungsbedingungen: Das Fachinformationssystem „Energieatlas Nordrhein-Westfalen“ (www.energieatlas.nrw.de, http://www.energieatlas.nrw.de/) sowie der zugehörige WFS-Dienst Erneuerbare Energien werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt. Grundlage für die Anlagendaten der Erneuerbaren Energien sind Daten der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet, LANUK-eigene Daten und Daten des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW. Für die Nutzung des WFS-Dienstes Erneuerbare Energien NRW gelten folgende Nutzungsbedingungen: 1. Aussagen, sowie Karten und Graphiken dürfen nicht verändert werden. 2. Die Datengrundlagen wurden mit größter Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist, auch auszugsweise, nur mit Angabe des Herausgebers und der jeweiligen Datenquelle gestattet. Es ist an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbarer Quellenvermerk wie folgt anzugeben: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter Verwendung von Daten von [Datenquelle(n) einfügen]“. 4. Die Aktualität der Daten ist unter dem Informationsbutton der jeweiligen Karte ersichtlich. Aktuellere Daten sind bei den entsprechenden Datenquellen einzuholen. 5. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. 6. Das LANUK NRW behält sich vor, den Energieatlas NRW ohne Angaben von Gründen einzustellen. Stand April 2017
Grundwasserkörper in NRW in der 2. Auflage, gemäß EU-WRRL. Die Grundwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Als Sonnenscheindauer bezeichnet man die tatsächliche Dauer der direkten Sonnenstrahlung an einem bestimmten Ort innerhalb eines definierten Zeitraumes. Indirekt liefert die Sonnenscheindauer somit auch Hinweise auf die Stärke der Bewölkung. Die Flächenkarten der 30-jährigen Mittelwerte des Beobachtungszeitraumes ab 1951 stehen als Einzeljahre, Jahreszeiten und in Monate in Stunden (h) zur Verfügung. Bei allen Daten handelt es sich um absolute Werte, die als Raster im GeoTiff-Format zur Verfügung gestellt werden.
Der vorliegende Datenbestand beinhaltet die für das INSPIRE-Annex-Thema "geplante Bodennutzung (planned land use)" auf landesebene vorliegende Daten (Bauleitpläne). Bitte beachten: Der Datenbestand befindet sich im Aufbau und ist bezüglich der bereitgestellten Informationen unvollständig, da eine Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne an die Landesebene auf freiwilliger Basis erfolgt und daher nicht flächendeckend vorhanden ist. Auch liegen nicht alle Bauleitpläne in digitaler Form vor.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW im Format XPlanung. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.