Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus). Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Aktualität der Daten:
seit 01.06.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Aufgabe der 1987 gegründeten Forstgenbank ist die Sicherung der genetischen Vielfalt der Wälder (Erhaltung forstlicher Genressourcen). Grundlage für die Arbeit der Forstgenbank ist ein länderübergreifendes Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Waldbäume und -sträucher. Die genetische Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität von Waldökosystemen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Forstbetriebe. Durch Waldschäden, Waldverluste durch Waldumwandlung, Bodenversauerung oder Verdrängung heimischer Vorkommen ist die Vielfalt der Wälder bedroht. Die Forstgenbank NRW hat demzufolge folgende Aufgaben: - Erfassen und Bewerten genetischer Ressourcen - Hilfe beim Erhalt genetisch wertvoller Bestände und Vorkommen - Ernte von Saatgutes auf baumschonende Weise - Bildung von Saatgutreserven für Notfälle - Bewahrung der Genressourcen bedrohter Bestände in neu begründeten Ersatzbeständen oder Saatgutlagern - Aufbau von Samenplantagen und Klonsammlungen für die Sicherung seltener Arten und bedrängter Vorkommen für Baum- und Straucharten der Wälder.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
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Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
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Das Informationssystem ist eine praxisorientierte Interpretation und Erweiterung des Informationssystems Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000. Es umfasst eine landesweite Abdeckung und verwaltet qualitative Angaben über die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften des oberen Grundwasserleiters und der überlagernden Deckschichten. Seine Inhalte werden durch neue Erkenntnisse zum Untergrund fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Flächen- und Linienobjekte sind mit einer hydrogeologischen Fachdatenbank zu einem modernen Auskunftssystem verknüpft, das verschiedene praxisorientierte thematische Auswertekarten zu Verbreitung und Durchlässigkeit der Grundwasser leitenden und geringleitenden Gesteinseinheiten sowie zum geochemischen Gesteinstyp und der Art des Hohlraums ermöglicht. Das System informiert auch über die Zusammensetzung, die hydraulischen und die filternden Eigenschaften der Deckschichten. Verfügbare Kartenthemen: hydrogeologische Einheiten (Oberer Grundwasserleiter); Durchlässigkeit; Art des Hohlraums; Petrographie; Genese; Tektonik; Geochemischer Gesteinstyp; Schutzfunktion der Deckschichten; Verfestigung; Schnittserien (überhöht).
Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]