Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.
Mit der Publikationsreihe des Geologischen Dienstes NRW (vormals Geologisches Landesamt NRW) werden Arbeitsergebnisse aus den Themenbereichen Geologie, Boden, Grundwasser, Rohstoffgeologie, Geothermie, Ingenieurgeologie sowie Geogefahren vorgestellt. Im Vordergrund stehen dabei die Beschreibungen neuer Methoden, Berichte zu laufenden Arbeiten sowie die Dokumentation abgeschlossener Projekte. Die Heftreihe gibt es seit 1996, sie umfasst 23 ursprünglich analoge Ausgaben bis ins Jahr 2016 und wird seitdem unter dem Titel "scriptumonline" weitergeführt. Sämtliche Ausgaben der Reihe sind als PDF zum kostenfreien Download verfügbar.
Daten des Airborne Laserscanning (ALS) sind Punktwolken, die während einer Befliegung des Stadtgebiets mittels Laserabtastung der Oberfläche entstehen. Die Laserscandaten enthalten anschließend auf der Oberfläche gemessene, dreidimensionale Punkte. Diese können verwendet werden, um z.B. ein Digitales Geländemodell (DGM) oder ein Digitales Oberflächenmodell (DOM) zu erzeugen. Hierzu sind die Daten unterschiedlich klassifiziert (i.d.R. Boden, große Vegetation, Gebäude, nicht klassifizierte Punkte). Die Klassifizierung wurde mit Ausnahme der Bodendefinition ausschließlich automatisiert durchgeführt. Die angefügten RGB-Werte der Laserscandaten sind aus einer anderen Luftbildbildbefliegung angehängt worden und stammen daher nicht vom gleichen Befliegungsdatum. Es wurde darauf geachtet eine Luftbildbefliegung für die RGB-Werte zu verwenden, die zeitlich möglichst nah an dem Laserscanbefliegungsdatum liegt. Jeder Datensatz enthält das komplette Stadtgebiet von Gelsenkirchen. Die Daten liegen im LAZ oder LAS-Format bereit.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Stimmbezirke können anhand der ortsüblichen Gegebenheiten innerhalb der kommunalen Ratswahlbezirke festgelegt werden. Jeder Stimmbezirk entspricht einem Wahlbüro. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien aller Wahlbezirke aller Kommunen im Kreis Kleve.
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Alle Daten werden als vektorielle Objekte geführt. Über den Geltungsbereich sind alle Inhalte des Landschaftsplanes als pdf-Datei erreichbar.
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Für die in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne werden die Geltungsbereiche vektoriell geführt und alle weiteren Inhalte als pdf-Datei verfügbar gehalten.
Der Datensatz beinhaltet die für INSPIRE aufbereiteten Daten des Informationssystems Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Festgestein) [IS RK 50 FG]. Dieses stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Die Rohstoffgruppen (Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit) und Rohstoffnamen des Originaldatensatzes wurden an das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources angepasst. Lithologien und die chronostratigraphische Einstufung wurden ebenfalls mit übernommen und auf das thematisch verbundene Datenmodell zur Geologie gemappt.