Daten der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Daten werden regelmässig aktualisiert und befinden sich noch im Aufbau.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Gemeindegrenze definiert die politische und administrative Begrenzung einer Kommune in die kleinste staatliche Verwaltungseinheit. Sie markiert den Bereich innerhalb dessen eine Gemeinde ihre eigene öffentliche Verwaltung ausübt. Die hier abgebildeten Gemeindegrenze der Stadt Erkrath wird aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Eine Gemarkungsgrenzen ist eine gemeinsame Grenze mehrerer Flurgrenzen und der Teil einer Gemeindegrenze. Eine Gemeinde gliedert sich in mehrere Gemarkungen, diese bestehen weiter aus diversen Fluren, welche weiter in zahlreiche Flurstücke unterteilt sind. Die hier abgebildeten Gemarkungsgrenzen der Stadt Erkrath werden aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Lage der Tankstellen im Stadtgebiet Erkrath. Eine Tankstelle ist eine Anlage zur Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Kraftstoffen wie Benzin und Diesel.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Erftstadt. Eine Weiterverwendung des Internetangebots bedarf der Genehmigung.
Lage der Apotheken im Stadtgebiet Erkrath. Apotheken sind Geschäfte an denen Arzneimittel und Medizinprodukte käuflich erworben, geprüft und hergestellt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten. Sie können Orte auswählen und mit Foto und Beschreibung in der interaktiven Karte eintragen. Hierdurch werden auch versteckte, tatsächlich genutzte lokale Orte im Veedel auf der Karte sichtbar. So entsteht eine Landkarte der kühlen Wege und Aufenthaltsmöglichkeiten, die vor dem Hintergrund der zunehmenden Versiegelung in Köln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung ist. Begrünte und kühle Orte, die den Aufenthalt bei Hitze angenehmer machen, bekommen einen höheren Stellenwert.
Den Kundinnen und Kunden, Schenkenden und Beschenkten der Gutscheinkarte „Hammer Karte“ bietet sich ein breites Angebot an Akzeptanzstellen. Ob Kleidung, Wohn-Accessoires, Technik, Bücher, Essen und Trinken und und und: Der Gutscheininhaber findet sicher das passende Geschäft für seine Wünsche! Mit der Umstellung auf die Digitale Hammer Karte benötigen die Akzeptanzstellen Lesegeräte. Leider sind diese Geräte nicht sofort verfügbar. Die Akzeptanzstellen, die schon jetzt die Digitale Hammer Karte einlesen können, sind in den Übersichten gekennzeichnet. Diejenigen Betriebe, die bereits in der Vorbereitung sind, erkennen Sie an dem Hinweis „in Vorbereitung“. Die Übersicht der Akzeptanzstellen wird laufend aktualisiert. Die Hammer Karte ist im gesamten Stadtgebiet Hamms erhältlich. Beim Verkauf der Hammer Karte fallen keine Aufschläge oder Gebühren an.