Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Adresskennsätze der Grundstücke des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Addresses in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * AD Address * AD Administrative Unit Name * AD Address Area Name * AD Thoroughfare Name * AD Postal Descriptor Das Feature Address Die Adresse wird im Anwendungsschema als räumliches Objekt mit einer INSPIRE-Kennung, einer möglichen alternativen Kennung sowie zeitlichen Eigenschaften und Lebenszyklusinformationen verwaltet. Das Feature Administrative Unit Name Es bezieht sich auf die Verwaltungseinheiten: "Verwaltungseinheiten, die Gebiete aufteilen, in denen Mitgliedsstaaten Hoheritsbefugnis besitzen und /oder ausüben, für lokale, regionale und nationale Verwaltungen, die durch Verwaltungsgrenzen getrennt sind. Das Feature Address Area Name Es beinhaltet die Bezeichnungen eines lokalen Gebietes, das keine Administartive Einheit darstellt. Es soll die Lokalisierung von adressierbaren Objekten ermöglichen. Z.B. Gemeindeteile, Orte oder Städte. Das Feature Thoroughfare Name Es beinhaltet alle Wege-, Gewässer- und Straßenbezeichnungen welche eine Navigation ermöglichen sollen. Das Feature Postal Descriptor Es beinhaltet sämtliche Postleitzahlen und die Bezeichnung des postalischen Bereiches.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW im Format XPlanung. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiet dar. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen STAC (SpatioTemporal Asset Catalog). Dieser STAC stellt Daten der 3D-Gebäudemodelle (LoD1 und LoD2) über eine API (Application Programming Interface) bereit. Das 3D-Gebäudemodell ist ein Folgeprodukt aus den ALKIS®-Gebäudegrundrissen, dem Digitalen Geländemodell (DGM) und den 3D-Messdaten. Das 3D-Gebäudemodell steht in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung: Level of Detail 1 (LoD1) und Level of Detail 2 (LoD2). Für das 3D-Gebäudemodell LoD1 erfolgt die Modellierung der Gebäude als Blockmodelle (Flachdach). Die niedersachsenweite Herstellung der LoD1-Gebäudemodelle ist seit 2014 abgeschlossen und steht seitdem flächendeckend zur Verfügung. Für das 3D-Gebäudemodell LoD2 erfolgt die Modellierung der Gebäude mittels standardisierter Dachformen wie z.B. Sattel- oder Walmdach. Die niedersachsenweite Herstellung der LoD2-Gebäudemodelle ist seit 2019 abgeschlossen und steht seitdem flächendeckend zur Verfügung. Seit 2019 wird das LoD1 zudem automatisch aus den LoD2-Gebäudemodellen abgeleitet, wofür der Mittelwert aus First- und Traufhöhe als Gebäudehöhe verwendet wird. Gemäß verfügbarer Kapazitäten erfolgen seit 2019 automatische und manuelle Korrekturen des Gebäudebestandes. Für eine schnelle visuelle Darstellung des STAC kann der Radiant Earth STAC-Browser verwendet werden. Für eine Nutzung der STAC-API in QGIS können Sie das QGIS-Plugin "QGIS STAC API-Browser" verwenden. In ArcGIS Pro können Sie ab der Version 3.2 STAC API Verbindungen herstellen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotoptypen kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage schützenswerter Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen an. Im Biotopkataster drei Betrachtungsebenen. Die erste und geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt. Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben. Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.