Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
Bei „Kunst im öffentlichen Raum“ handelt es sich um Skulpturen (Public Art) künstlerischer Art, die auf öffentlichen Plätzen, Park- und Grünanlagen platziert wurden. Das Symbol für Kunst im öffentlichen Raum kann auf unterschiedlichen Hintergrundkarten wie Katasterkarte, Open Street Map (OSM) oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Die Fachinformationen können per Mausklick auf das Symbol abgerufen werden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan dienst als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Hier erhalten Sie die Flächennutzungspläne von Niederkrüchten, Grefrath, Tönisvorst und Viersen. Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Diese Daten dienen internen Zwecken.