Dieser WMS stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS HK 50] dar. Das Kartenwerk basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL), geologischen Untergrundmodellen sowie Grundwasserdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW). Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend. Dargestellte Kartenthemen: Grundlagen, Hydrogeologischer Bau, Hydrogeologische Schnitte, Risiko von Stoffeinträgen in das Grundwasser sowie Transmissivität.
Die dargestellten Flächen werden definiert durch Gebiete, in denen Höhenbewegungen größer als +/- 3 mm pro Jahr auftreten. Diese Bodenbewegungsgebiete werden abgeleitet aus den jeweils beiden letzten großen Leitnivellements der einzelnen Bewegungsgebiete in Nordrhein-Westfalen. Alle Festpunkte im amtlichen Festpunktinformationssystem der Nordrhein-Westfälischen Landesvermessung (AFIS NRW), die innerhalb dieser Flächen liegen, sind durch die Bemerkung 'aktuelles Bodenbewegungsgebiet' gekennzeichnet. Entsprechend den Intervallen der Leitnivellements werden die 'aktuellen Bodebewegungsgebiete' (alle 8 Jahre) fortgeführt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2018-2022], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Dieser Dienst stellt Orientierungswerte der geländebedingten Schornsteinhöhe zur Verfügung, die bei der Planung und beim Bau neuer Schornsteine gemäß TA Luft Nr. 5.5.2.3 Abs. 5 zu berücksichtigen ist. Die Höhenwerte in Metern über Grund wurden durch das LANUK NRW auf der Grundlage des DGM10 auf einem 10 m x 10 m Raster aufbereitet. Gemäß TA Luft Nr. 5.5.2.3 Abs. 5 ist das Gelände bei der Schornsteinhöhenberechnung folgendermaßen zu berücksichtigen: 'Liegt der Landschaftshorizont, von der Mündung des Schornsteins aus betrachtet, über der Horizontalen und ist sein Winkel zur Horizontalen in einem mindestens 20 Grad breiten Richtungssektor größer als 15 Grad, soll die Schornsteinhöhe so weit erhöht werden, bis dieser Winkel kleiner oder gleich 15 Grad ist.' Die als Sachdaten abfragbaren Orientierungswerte ergeben sich aus dieser Bedingung. Die hier angegebenen Werte liegen insgesamt zwischen 0 und 250 m. Der NoData Wert ist 255. Die Höhenangaben sind vor ihrer Anwendung u.a. durch eine Geländebegehung auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Kenntnisse, welche im DGM10 nicht abgebildet sind, zu korrigieren. In einem ca. 3 km breiten Streifen entlang der Landesgrenze von NRW steht der Dienst aus technischen Gründen nicht zur Verfügung.
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser Dienst enthält eine Übersicht über die Blattschnitte der historischen topographischen Kartenwerke vor 1912. Die historischen topographischen Karten, die unter der Leitung durch Le Coq, Tranchot, von Müffling, dem preußischen Generalstab und ab 1875 der Preußischen Landesaufnahme entstanden sind, dienen der landeskundlichen- und siedlungsgeographischen Forschung und wenden sich auch an historisch und heimatkundlich Interessierte. Von allen historischen Karten der topographischen Landesaufnahmen (auch nach 1912 bis aktuell) gibt die Bezirksregierung Köln, Abteilung 7, Geobasis NRW Reproduktionen als Plot oder als digitalen Datensatz heraus.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im WMS NW vDOP stellt Geobasis NRW Zwischenergebnisse aus dem Herstellungsprozess der Digitalen Orthophotos (DOP) zur Verfügung. Der Dienst beinhaltet aktuelle, aber VORLÄUFIGE Ergebnisse aus den Produktionsprozessen des jeweils aktuellen Jahresprogramms der Orthophoto-Herstellung, die dem Qualitätsstandard des Amtlichen deutschen Vermessungswesens noch nicht umfänglich entsprechen. Der Dienst ist mit einem kennzeichnenden Wasserzeichen ausgestaltet. Die vorläufigen DOP (vDOP) werden im WMS nur temporär dargestellt. vDOP-Kacheln werden unverzüglich gelöscht, sobald die qualitätsgesicherte Produktion der entsprechenden DOP-Kacheln abgeschlossen ist.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz zeigt die Ergebnisse, die im Rahmen einer Vorstudie (siehe fachliche Grundlage) für den Kreis Wesel in Bezug auf die mitteltiefe Geothermie (zwischen etwa 400 m - 1000 m) mittels Erdwärmesonden, ermittelt wurden. Auf Grundlage der Daten des geologischen Dienstes NRW wurden für alle Kommunen im Kreis Wesel, in vier relevanten Tiefen, die Wärmeleitfähigkeiten ermittelt, ausgewertet und zusammenfassend dargestellt. Darauf aufbauend wurde neben einer ersten Kostenschätzung die mögliche Leistung einzelner Sonden oder Sondenfelder errechnet und für jede Kommune dargestellt.
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (www.wasserwerk-perlenbach.de) in der Eifel betreibt das Wasserwerk Perlenbach (WWP) und versorgt ca. 18.500 Haushalte mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet beläuft sich auf ca. 400 km² und umfasst folgende Kommunen, bzw. Teile der Kommunen Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Heimbach. Die Mitgliedskommunen sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) für den örtlichen Brandschutz zuständig. Das WWP stellt im Rahmen des betrieblichen Leistungsvermögens unentgeltlich Löschwasser für seine Kommunen über die Hydranten zur Verfügung.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Kolpingstadt Kerpen erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Dienst enthält die Flurkarte Krefeld mit den spezifischen Ausprägungen in NRW. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Amtliche Auszüge sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.