„Beim Cappeler Tief an der Wurster Küste wurden im Jahre 1957 morphologische, hydormetrische, bodenkundliche und biologische Untersuchungen ausgeführt, um die Ursachen fortschreitender Vorlandabbrüche zu ergründen und Empfehlungen für den Schutz dieses Küstenabschnittes zu erarbeiten. Die Empfehlungen gingen dahin, entlang der gefährdeten Strecke Landgewinnungsfelder anzulegen, was bereits im folgenden Jahre – 1958 – in die Tat umgesetzt wurde. Es wurde erwartet, dass durch den solchermaßen eingeleiteten Verlandungsprozess die Beanspruchung der zum Teil über einen Meter hohen Abbruchkanten des alten Vorlandes durch Seegang gemindert werden würde. Es war vorgesehen die Wirksamkeit dieser Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und dann den Verlandungsfortschritt höhenmäßig, bodenkundlich und biologisch so lange zu verfolgen, bis die Felder das MThw und die Sukzessionsstufe des Andelrasens erreicht haben würde. Die Untersuchungen fanden in den Jahren 1970, 1977/78, 1985 und 1997 statt. Zum letztgenannten Zeitpunkt waren die Verlandungsfelder weitgehend geschlossen begrünt, befanden sich aber immer in einem Stadium vor der endgültigen Verlandung. Die Untersuchung dokumentiert in einem langfristigen und interdiziplinären Ansatz (Hydrometrie, Morphologie, Bodenkunde, Botanik, Zoologie) alle wesentlichen Aspekte und Sukzessionsstadien des Verlandungsprozesses von Beginn an. Sie vermittelt Erfahrungen und Entscheidungshilfen in Konfliktsituationen zwischen Küstenschutz und Naturschutz, wenn es um Fragen der Sicherung abbrechender Vorländer geht.“
Darstellung von Geodaten zu Natur und Umwelt im Kreis Warendorf. Neben der Übersicht der Landschaftspläne können auch deren Festsetzungen und Entwicklungsziele dargestellt werden. Verschiedene Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) können angezeigt werden. Naturdenkmale, nach §42 geschützte Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls darstellbar.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die - durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und - weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind. Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat.
Schlagskizzen der landwirtschaftlichen Anträge aus dem Jahr 2017 für die Flächen, die im Vertragsnaturschutz (Kultur-Landschaftsprogramm) vom Kreis Gütersloh gefördert wurden. Die Daten beinhalten u.a. die Teilschlagbezeichnung und deren Größe. Die Daten stammen von der Landwirtschaftskammer NRW und wurden der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh über das LANUV für die Bearbeitung der Bewilligungen im Vertragsnaturschutz zur Verfügung gestellt.
mit Naturschutzauflagen verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen im öffentlichen Eigentum in Naturschutzgebieten. Es wurden bisher vor allem Daten in folgenden Naturschutzgebieten erfasst: Rietberger Emsniederung, Grasmeerwiesen, Große Wiese, Feuchtwiesen Hörste, Feuchtwiesen Vennheide, In den Wösten, Versmolder Bruch. In Einzelfällen wurden auch Flächen im öffentlichen Eigentum erfasst, die nicht verpachtet sind (z.B. gehölzbestandene Flächen), um einen Gesamtüberblick zu erhalten.
Darstellung von Bereichen, in denen vorrangig Kompensationsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) für Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um ein Konzept, das mit Kreis, Kommunen und Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt wurde. Bei den Bereichen handelt es sich um Fließgewässer, Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete und Wasserschutzgebiete. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von verschiedenen Shape-Dateien in spezieller Darstellung.
Nutzungseinschränkung: Die Nutzung der Daten macht für Dritte nur in Form eines Dienstes oder als pdf-Datei bzw. Papier-Ausdruck Sinn.
Die Datengrundlage stammt teilweise vom Land (Wasserschutzgebiete).
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Die hier vorgelegte Arbeit ''Landschaftsökologische Analyse der Leybucht'' dient als Entscheidungshilfe für naturschützende Aktivitäten im Zusammenhang mit baulichen Eingriffen im Bereich der Leybucht, die aus Gründen des Küstenschutzes, der Binnenentwässerung und des Seeverkehrs vom Hafen Greetsiel zum tiefen Wasser der Ems erforderlich sind. Sie verdankt ihre Entstehung einem Gutachtenauftrag des Bauamtes für Küstenschutz, Norden, das seinerzeit mit den entsprechenden baulichen Planungen befasst war. Schon während der Entstehung des Gutachtens wurde dessen Drucklegung erwogen. Ausschlaggebend hierfür waren folgende Überlegungen: 1. Die Untersuchung umfasst nicht nur einzelne sondern sämtliche biologischen Aspekte und ist somit wohl die erste Gesamtdarstellung ökologischer Zusammenhänge des Lebensraumes Leybucht. 2. Eine Versachlichung der Diskussion um bauliche Eingriffe im Gebiet der Leybucht kann nur durch breite Streuung wissenschaftlich abgesicherter Grundlagen herbeigeführt werden. Die jetzige Leybucht stellt den Rest einer großen Einbruchsbucht dar, deren größte Ausdehnung im 14. Jahrhundert bestanden haben soll. Bereits frühzeitig haben Rückgewinnungsarbeiten begonnen, die mit der Fertigstellung des Störtebeker-Deiches im Jahre 1950 und der Sommerbedeichung der Hauener Hooge 1958 ein vorläufiges Ende gefunden haben. Untersuchungen der Forschungsstelle Norderney durch MÜLLER (1960), LUCK (1965) und HOMEIER (1969) haben ergeben, dass die restliche Leybucht einem starken Verlandungsprozess unterworfen ist, der im Zusammenhang mit Verschiebungen und Schrumpfungen der Außentiefs zu erheblichen Problemen führt. Schon 1960 kam MÜLLER zu dem zusammenfassenden Ergebnis dass eine Eindeichung der Leybucht die einzig richtige Lösung sei. Mit dem zunehmenden Umweltbewusstsein der 70er Jahre, wie es vor allem auch aus dem Wissen um die Vielzahl bereits zerstörter naturnaher Lebensräume erwuchs, gewann auch die Leybucht als noch weitestgehend intakter Lebensraum steigende Bedeutung. Nachdem MÜLLER bereits 1960 eine Bearbeitung der Wattfauna vollzogen hatte, erstellte das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Naturschutz, Landschaftspflege, Vogelschutz - 1978 erstmalig ein umfassendes landschaftspflegerisches Gutachten unter besonderer Berücksichtigung der Avifauna und der Flora (DAHL u. HECKENROTH 1970). Das Ziel der Untersuchung war eine umfassende Charakterisierung und Bewertung des betroffenen Lebensraumes aus der Sicht eines ökologischen Naturschutzes. [...] Für den Erhalt des dargestellten Zustandes und die weitere Entwicklung des Ökosysteme Leybucht sind folgende Gegebenheiten entscheidend: 1. Uneingeschränkte Auswirkung der Gezeiten in den für den bestehenden biologischen Charakter der Biotopkomplexe Watt, Hellerflächen und Sommerpolder notwendigen Rhythmen. 2. Beibehaltung des für die Stabilität diese Ökosystems besonders günstigen Verhältnisses von großer Kernzone ohne biotopfremde Einflüsse (z.B. visuelle und akustische Störungen) und relativ kleinem, stärker gestörtem Randbereich. 3.Vermeidungvon Flächeneinbußen, insbesondere auch auf dem Salzrasen.