Die Stadt Voerde bildet das Wahlgebiet. Wählbare Vertretungen sind Rat und Bürgermeister. Bei der Kommunalwahl ist das Stadtgebiet in 21 Wahlbezirke aufgeteilt.
Darstellung der Gebiete, die im Kreis Gütersloh durch einen Landschaftswächter betreut werden. Die Aufgabe der Landschaftswächter ist es, die Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu informieren und sich dafür einzusetzen, dass niemand Schäden in Natur und Landschaft anrichtet. Gleichzeitig werben sie vor Ort für den Naturschutz.
Abgrabungsflächen (Sandbaggerseen, Kalksteinbrüche, Tongrube) im Kreis Gütersloh. Dargestellt werden die Abgrabungen, die in die Statistik bei der Bezirksregierung eingehen.
Darstellung von Wanderwegen im Bereich des Naturschutzgebietes Holter Wald, abgestimmt zwischen Unterer Landschaftsbehörde, Heimatverein und Biologischer Station
Darstellung von nutzbaren Wegen und solchen, die aus naturschutzfachlicher Sicht zu sperren sind. Abgestimmt zwischen Unterer Landschaftsbehörde, Biologischer Station und Eigentümer. Datensatz besteht aus mehreren Shapedateien der Biologischen Station Paderborn-Senne.
Die Starkregengefahrenkarten der Stadt Jüchen stellen die Niederschlagsbelastung des Stadtgebietes für verschiedene Starkregenereignisse dar, unter anderem ein 30. und ein 100. Jährliches Regenereignis. Zweck dieser Karten ist es den Bürgerinnen und Bürgern, die Punkte aufzuzeigen, welche Ortslagen, Straßen und sogar einzelne Häuser besonders durch Starkregenereignisse betroffen sind. Eine Garantie bzw. einen Schutz vor Starkregen kann diese Karte nicht darstellen, es gibt vielmehr eine Hilfestellung bei der Betrachtung, ob Eigensicherungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, erforderlich sein könnten.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.