Das Basis-DLM beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das Basis-DLM maßstabs- und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung (ETRS89/UTM) angegeben. Das Basis-DLM ist Bestandteil des ATKIS (Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems). Im Basis-DLM werden die realen Objekte der Landschaft sowie ergänzende Informationen zu Namen und Gebieten mit punkt-, linien- und flächenförmigen Objekten vektoriell modelliert. Dabei wird die Landschaft gemäß dem ATKIS Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) in Objekte strukturiert und durch Attribute differenziert. Das Basis-DLM ist zweidimensional und deckt die gesamte Landesfläche von Baden-Württemberg lückenlos ab. Ausgesuchte Objektarten (z.B. Verkehr, Infrastruktur usw.) werden mit höchster Priorität fortgeführt (Spitzenaktualität). Eine flächendeckende Grundaktualisierung erfolgt in einem dreijährigen Zyklus. Grundlage für die geometrische Erfassung der Vektordaten sind vor allem Digitale Orthophotos (DOP20 und DOP10), die Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) sowie georeferenzierte Unterlagen der jeweiligen Veränderungsverursacher (z.B. Bebauungspläne oder Straßenbaupläne). Die vorgegebene Genauigkeit von wesentlichen linearen Objekten (z.B. Straßen) liegt bei +/- 3 m. Die Lagegenauigkeit aller anderen Objekte soll mindesten +/- 15 m betragen. Mit seiner großen Informationsdichte und hohen geometrischen Genauigkeit lässt sich das Basis-DLM hervorragend für raumbezogene Fachaufgaben einsetzen. Die Definition der Inhalte (Objekt-, Attribut- und Wertearten), die Bildungsregeln und Konsistenzbedingungen sind im ATKIS®-OK Basis-DLM der AdV ( siehe www.adv-online.de). Baden-Württemberg führt die Daten im Anwendungsschema AAA AS7.1 entsprechend eines modifizierter OK Basis-DLM – BW (siehe www.lgl-bw.de)
Die Digitale Übersichtskarte Sachsen 1:200 000 (ÜK200) bildet den Freistaat Sachsen flächendeckend ab und ist geeignet für eine Gesamtbetrachtung des Landes. Sie wird in den Varianten Normalausgabe und Verwaltungsausgabe angeboten. Auf der Normalausgabe ( Ausgabejahr 2019) werden Siedlungs- und Verkehrsstrukturen deutlich hervorgehoben. Sie bietet einen ausgezeichneten Überblick für den Fernverkehr und eine schnelle Orientierung für Ortssuchende. Die Verwaltungsausgabe (Ausgabejahr 2019) liefert auf einer farbreduzierten Kartengrundlage eine Übersicht der politischen Gliederung des Freistaates Sachsen bis hinunter zur Darstellung der Gemeinden.
Der Download-Dienst "Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres im Rahmen des Miesmuschelmonitorings" enthält Luftbilder zur Auswertung der Miesmuschelausprägung im Niedersächsischen Wattenmeer.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Geoportal Thüringen werden derzeit im Karten-Viewer Urkarten und Generalkarten vorgehalten. Generalkarten sind Übersichtskarten ab Maßstab 1:5:000 und kleiner ohne direkten Flurstücksbezug. Die Urkarte ist das „Urstück“ der späteren Liegenschaftskarte und damit auch ursprüngliche Grundlage der heutigen Darstellungen in ALKIS. Urkarten bilden einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. Die Karten wurden als "Bild" gescannt und es gibt keinen Zusammenhang zum Maßstab. Die Auflösung beträgt 300 x 300 dpi. Ur-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. General-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Im Geoportal Thüringen werden im Downloadclient „Historische Liegenschaftskarten“ Urkarten und Generalkarten vorgehalten. Generalkarten sind Übersichtskarten ab Maßstab 1:5:000 und kleiner ohne direkten Flurstücksbezug. Die Urkarte ist das „Urstück“ der späteren Liegenschaftskarte und damit auch ursprüngliche Grundlage der heutigen Darstellungen in ALKIS. Urkarten bilden einen Teil (Flur, Teil einer Flur) der neuvermessenen und kartierten Gemarkung ab, ohne angrenzende Fluren derselben Gemarkung oder benachbarter Gemarkungen blattfüllend inhaltlich anzudeuten. Die Karten wurden als "Bild" gescannt und es gibt keinen Zusammenhang zum Maßstab. Die Auflösung beträgt 300 x 300 dpi. Ur-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. General-Karten des Liegenschaftskatasters sind aktuell als Einzeldownload (maximal 1) herunterladbar. Anzahl aktuell: - 21399 Lika-Urkarten - 626 Lika-Generalkarten
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Die Einzelattribute des Original-Datenbestandes der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Fließgewässer - wurde hier aus Darstellungsgründen zusammengeführt.Der Datenbestand setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern:• WRRL-Gewässernetz (Stand 2013)• WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016)• Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016)• Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014)
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.