Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Verwaltungsgrenzen abgeleitet aus dem ALKIS Modell. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gebäude (Gebäude - 2D) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Bauwerksteile abgeleitet aus dem ALKIS Datenmodell. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke die aus ALKIS abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Adressen in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Dieser Dienst ist nicht frei verfügbar. Möchten Sie die Daten nutzen, wenden Sie sich bitte an den Geodatenservice, der Ihnen gerne ein Angebot erstellt.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).