Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.
Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.
Das Vorbehaltsnetz dient dazu, ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Straßennetz sicherzustellen. Es beinhaltet das Straßennetz der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), der Hauptverkehrsstraßen sowie der Vorfahrtstraßen im Stadtgebiet. Das Vorbehaltsnetz bildet somit die vorhandenen Vorfahrtstraßen ab
Der Datensatz beinhaltet die Flurstücke, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, mit Differenzierung von Flächen mit eingetragenem Erbbaurecht
Bäume: Standort und Größe von Straßenbäumen Punkte: Lage von punktuellen Einrichtungen, Parkbäume Linien: Lage u. Länge von Zäunen, Hecken, Mauern, Winterdienst Flächen: Lage u.Größe von Grünanlagen, Straßenbegleitgrün, Schulhöfen und Spielplätzen
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Der Dienst stellt die Kreisgrenzen, die Gemeindegrenzen und Gemeindenamen, die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsnamen mit Gemarkungsnummern und die Flurgrenzen mit Flurnummern dar. Grundlage sind Daten (Sekundärbestand) des Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS).