Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Bereitgestellt werden die Streckenverläufe des Regionalen Radwegenetzes und deren Umsetzungspriorität. Dargestellt wird der „Radwegebedarfsplan 2019“ für ein regionales Alltagsradwegenetz in der Metropole Ruhr, kategorisiert nach Radschellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen und die Umsetzungspriorität der Verbindungen, gemäß politischem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (Drucksache 14/0568). Die Daten stellen eine Planungsgrundlage dar. An vielen Stellen existieren die dargestellten Strecken noch nicht oder in einem geringeren Ausbaustandard. Der Streckenverlauf kann sich wegen der laufenden Abstimmungen noch ändern. Da es sich um einen Bedarfsplan handelt, sind mit der dargestellten Führung keine konkreten Planungen verbunden.
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).