Die Nutzung des Dienstes bedarf des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Sämtliche Rechte liegen beim LGL. Es gelten die Nutzungsbedingungen: https://www.lgl-bw.de/agb/
Dieser Dienst stellt Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus Flurbereinigungsverfahren bereit, die sich im neuen Eigentum befinden aber noch nicht im Liegenschaftskataster berichtigt sind.